Leistungsbezug für Contergan-Opfer wird erleichtert

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Leistungsbezug für Contergan-Opfer wird erleichtert. beck-aktuell, 09.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174931)
Die staatlichen Leistungen für contergangeschädigte Menschen sollen gerechter und unbürokratischer abgerufen werden können. Eine entsprechende Vorlage von Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) hat das Bundeskabinett am 08.06.2016 beschlossen. Künftig sollen Betroffene pauschale Zahlungen erhalten, die nach der Schwere der Schädigung bemessen werden.
Einführung einer Pauschalierung macht Gesetzesänderung nötig
Schwesig sagte, contergangeschädigte Menschen sollten die Hilfen zur freien Verfügung erhalten und so selbst über die Verwendung der Mittel entscheiden können. Für die Einführung einer Pauschalierung ist eine Änderung des Conterganstiftungsgesetzes nötig. Die Conterganstiftung gewährt derzeit Leistungen an rund 2.700 Betroffene weltweit. Das 1957 vom Pharmaunternehmen Grünenthal auf den Markt gebrachte Schlafmittel Contergan wurde von vielen werdenden Müttern genommen. 10.000 Kinder mit schweren Missbildungen an Armen und Beinen kamen zur Welt.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Leistungsbezug für Contergan-Opfer wird erleichtert. beck-aktuell, 09.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174931)



