Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Kindes

Zitiervorschlag
Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Kindes. beck-aktuell, 17.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167246)
Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Dieser soll ab 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.
Finanzierung noch mit Ländern zu klären
Wie das Bundesfamilienministerium mitteilt, wird über die Finanzierung mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen habe der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.
- Redaktion beck-aktuell
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Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Kindes. beck-aktuell, 17.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/167246)



