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Bundeskabinett

Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende bis zur Volljährigkeit des Kindes

Klageindustrie

Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Unterhaltsvorschuss auszuweiten. Dieser soll ab 2017 bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Finanzierung noch mit Ländern zu klären

Wie das Bundesfamilienministerium mitteilt, wird über die Finanzierung mit den Ländern gesondert eine Einigung herbeigeführt. In den laufenden Gesprächen habe der Bund den Ländern angeboten, auf seine Einnahmen nach § 8 Absatz 2 Unterhaltsvorschussgesetz (Rückgriff) zu ihren Gunsten zu verzichten.