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Bundesjustizminister weist rechtliche Bedenken an Bundeswehr-Einsatz in Syrien zurück

Rentenrebellen

Am Tag der Entscheidung des Bundestages zu einer Beteiligung der Bundeswehr am Militäreinsatz gegen die Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien hat Bundesjustizminister Heiko Maas rechtliche Bedenken am geplanten Syrien-Einsatz der Bundeswehr zurückgewiesen. "Die Deutschen können sicher sein: Der Syrien-Einsatz der Bundeswehr verstößt weder gegen das Völkerrecht noch gegen das Grundgesetz", sagte der SPD-Politiker dem "Tagesspiegel" (Ausgabe vom 04.12.2015).

Maas: UN-Resolutionen stützen Einsatz

Zur Begründung verwies Maas unter anderem auf die vom Bundesverfassungsgericht 1994 getroffene Entscheidung, wonach Auslandseinsätze der Bundeswehr im Rahmen eines Systems kollektiver Sicherheit möglich sind. "Es gibt drei Resolutionen des UN-Sicherheitsrates gegen den IS, die das vorliegende Mandat abdecken. Nach dem EU-Grundlagenvertrag kann sich Frankreich zudem mit vollem Recht auf die Beistandsverpflichtung seiner EU-Partner berufen", sagte Maas.

Aufklärungsflüge und Einsatz einer Fregatte

Bis zu 1200 Soldaten der Bundeswehr sollen zunächst bis Ende 2016 mit Aufklärungsflügen und einer Fregatte die internationale Koalition im Kampf gegen den IS-Terror unterstützen.