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Steuerberater mit neuer Erbschaftsteuer-Regelung für Unternehmen zufrieden

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Als ein gutes Signal in Richtung Unternehmen wertete die Bundesteuerberaterkammer (BStBK) die von der großen Koalition am 20.06.2016 erzielte Einigung bei der Erbschaftsteuer. Ihr Präsident Raoul Riedlinger zeigte sich in einer Stellungnahme erleichtert, dass man sich kurz vor Auslaufen der vom BVerfG gesetzten Frist geeinigt habe. Die jetzt verkündete Regelung schütze vor allem mittelständische Unternehmen vor einer zu hohen Erbschaftsteuerlast und erhalte Arbeitsplätze.

Regelung zur Unternehmensbewertung und zu Zahlungsmodalitäten begrüßt

Aus Sicht der BStBK ist besonders positiv, dass die Lohnsummenprüfung für Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten entfällt. "Gerade für kleine Unternehmen konnte eine deutliche Entlastung von bürokratischen Pflichten beibehalten werden“, erklärte Riedlinger. Auch die Regelungen zur Unternehmensbewertung und zu den Zahlungsmodalitäten der Erbschaftsteuer seien zu begrüßen, heißt es in der Mitteilung weiter. Durch die Anpassung des vereinfachten Ertragswertverfahrens werde die seit Jahren bestehende Überbewertung von Unternehmen beseitigt. In Zeiten von extrem niedrigen Zinsen sei dies ein richtiger Schritt. Auch die überarbeiteten Stundungsregelungen im Erbfall bewertet Riedlinger als gutes Signal an die Unternehmen. Denn diese Regelung bewahre Unternehmen vor unerwartet hohen finanziellen Belastungen durch die Erbschaftsteuer.

Abkehr vom Hauptzweckbegriff erreicht

Einen deutlichen Erfolg konnte die BStBK laut Mitteilung auch mit der Abkehr vom Hauptzweckbegriff erreichen. Bei der Bestimmung des begünstigten Vermögens wird die Abgrenzung über das Verwaltungsvermögen nun beibehalten. "In der praktischen Arbeit der Steuerberater, Unternehmen und der Finanzverwaltung haben sich die Regelungen zum Verwaltungsvermögen etabliert", so der BStBK-Präsident. Die Abgrenzung über den Hauptzweckbegriff hätte alle Beteiligten verunsichert und im Ergebnis für mehr Streitanfälligkeit gesorgt. Trotz erzielter Erfolge bleibe das neue Erbschaftsteuergesetz aber hoch komplex. Es erscheine fraglich, ob der Verwaltungs- und Bürokratieaufwand noch im Verhältnis zum Erbschaftsteueraufkommen stehe, sagte Riedlinger abschließend.