Neues Verpackungsgesetz sorgt für bessere Verpackungen und mehr Recycling

Zitiervorschlag
Neues Verpackungsgesetz sorgt für bessere Verpackungen und mehr Recycling . beck-aktuell, 03.01.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/130496)
Zum Jahresbeginn 2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft getreten. Das Verpackungsgesetz diene dem Ziel, Verpackungsabfälle zu vermeiden und das Recycling zu stärken. Die Recyclingquoten würden deutlich erhöht, so das Bundesumweltministerium. Außerdem sollen Hersteller bei den Lizenzentgelten belohnt werden, die recyclingfähige Verpackungen einsetzen und Rezyklate verwenden. Der Handel müsse zudem an den Regalen darauf hinweisen, welche Getränke in Mehrweg- und welche in Einwegflaschen angeboten werden. Auch die Pfandpflicht werde erweitert.
Recycling-Quoten werden erhöht
Zukünftig müssen mehr Verpackungsabfälle recycelt werden. Das Ministerium erläutert, dass zum Beispiel die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von bisher 36% zunächst auf 58,5% und bis zum Jahr 2022 auf 63% steigt. Auch bei anderen Verpackungsmaterialien würden die Recycling-Quoten deutlich erhöht, bei Metallen, Glas und Papier auf 90%.
Anreize für ökologischere Verpackungen
Die von Handel und Industrie finanzierten dualen Systeme müssen künftig bei den Lizenzentgelten ökologische Aspekte stärker berücksichtigen. Hersteller sollen auf diese Weise Anreize erhalten, bei der Gestaltung von Verpackungen das Recycling zu berücksichtigen. Wer Verpackungen einsetzt, die sich besser recyceln lassen oder die aus recyceltem Kunststoff bestehen, soll weniger zahlen als der, der das nicht tut.
Verschärfte Kennzeichnungspflicht für Einwegverpackungen
Ab Jahresbeginn 2019 müssen zudem alle Lebensmittelhändler klar kennzeichnen, ob es sich bei Getränkeverpackungen um Einweg- oder Mehrwegflaschen handelt. Vorgeschrieben sind deutlich lesbare Schilder am Regal oder an anderer gut sichtbarer Stelle. Verstöße gegen die Hinweispflicht können mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Ausweitung der Einweg-Pfandpflicht
Die Pfandpflicht wird auf weitere Einweg-Getränkeverpackungen für kohlensäurehaltige Frucht- und Gemüsenektare wie etwa Apfelschorlen und Getränke mit einem hohen Anteil von Molke ausgeweitet. Mit der Einrichtung einer "Zentralen Stelle Verpackungsregister" soll außerdem die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsgesetzes besser kontrollierbar gemacht und das sogenannte Trittbrettfahren eingedämmt werden.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
Neues Verpackungsgesetz sorgt für bessere Verpackungen und mehr Recycling . beck-aktuell, 03.01.2019 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/130496)



