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EU-Innenminister einigen sich auf Verteilung weiterer 120.000 Flüchtlinge

Carl von Ossietzky

Die Europäische Kommission hat am 23.09.2015 noch vor dem Sondergipfel der EU-Staats- und Regierungschefs zur Flüchtlingskrise gegen Deutschland und 18 andere EU-Länder Vertragsverletzungsverfahren im Zusammenhang mit dem Asylrecht  eingeleitet. Die Zeitung "Die Welt" schreibt laut Deutscher Presse-Agentur dpa unter Berufung auf "hohe, informierte EU-Kreise", diesen Ländern werde vorgeworfen, die bestehende europäische Asylgesetzgebung bisher nicht ausreichend umgesetzt zu haben. Betroffen seien neben Deutschland unter anderem auch Frankreich, Italien, Österreich, Spanien, die Niederlande und Ungarn. Dänemark, Irland und Großbritannien seien ausgenommen, weil sie an der EU-Asylgesetzgebung nicht teilnehmen. Zuvor hatten sich die EU-Innenminister am 22.09.2015 gegen den Widerstand von vier Ländern auf die Verteilung von weiteren 120.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland verständigt.

Deutschland soll 31.000 Flüchtlinge aufnehmen

Deutschland wird davon 31.000 Personen aufnehmen. Wie das Bundesinnenministerium mitteilt, ist dies ein Anteil von rund 26%. Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) gibt zu bedenken, dass dieser "nicht unerhebliche" Anteil Deutschland dennoch entlastet. Ohne den Verteilungsschlüssel wären noch mehr Flüchtlinge in die Bundesrepublik gekommen. Die EU-Innenminister haben sich laut Innenministerium zudem darauf geeinigt, dass in besonderen Notfällen bis zu 54.000 schutzbedürftige Flüchtlinge auch aus anderen Mitgliedstaaten verteilt werden können, wenn die aktuelle Flüchtlingssituation dies nahelegt. Auf diese Option könne auch Deutschland zurückgreifen. Einigkeit habe auch darüber bestanden, dass der Zustrom nach Europa begrenzt werden muss. Ziel sei der Schutz der EU-Außengrenzen, ein Vorantreiben der Zusammenarbeit mit der Türkei und die Unterstützung der Herkunfts- und Transitstaaten zur Vermeidung weiterer Migration. Erforderlich sei die schnelle Einrichtung sogenannter Hotspots in Italien und Griechenland und die konsequente Rückführung nicht schutzbedürftiger Migranten. Auch müssten alle Mitgliedstaaten die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems beachten und anwenden.