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BKartA will Schlupflöcher zur Umgehung von Kartellbußen durch Konzernumbauten schließen

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Konzerne sollen sich der Haftung für Kartellbußen, die gegen ihre Töchter verhängt wurden, künftig nicht mehr durch Umstrukturierungen entziehen können. Dies fordert das Bundeskartellamt. Viele Millionen gingen dadurch verloren. Nach der GWB-Novelle 2013 noch verbliebene gesetzliche Schlupflöcher, die dies ermöglichten, müssten zügig geschlossen werden.

Beispiel „Wurstkartell“

Als Beispiel nennt Mundt den westfälischen Wursthersteller Tönnies mit seiner Gruppe Zur Mühlen. Die dazu gehörenden Wursthersteller Böklunder und Könecke erhielten im Sommer 2014 neben anderen Firmen der Branche hohe Bußgeldbescheide wegen Preisabsprachen. Das Kartellamt hatte ein Wurstkartell aufgedeckt und insgesamt 338 Millionen Euro Bußgeld verhängt, auf die Tönnies-Firmen entfielen allein rund 120 Millionen Euro. Doch die Buße ist bis heute nicht bezahlt. Das liegt einerseits am Widerspruch des Tönnies-Konzerns gegen die Vorwürfe, der erst in einem Gerichtsverfahren geklärt werden muss.

120 Millionen Euro-Kartellbußen nach Umstrukturierung wohl nicht einzutreiben

Außerdem wurde der Tönnies-Konzern aber stark umstrukturiert. Danach gab es Böklunder und Könecke in der vorherigen Form nicht mehr. Marktexperten schätzen die Wahrscheinlichkeit als hoch ein, dass das Kartellamt die Bußgelder endgültig abschreiben muss. Ein Tönnies-Sprecher betont, die Umstrukturierung sei nicht durch den Bußgeldbescheid ausgelöst worden. Sie sei wirtschaftlich notwendig gewesen und habe auch schon vor dem Eingang des Bescheids begonnen. Dass angesichts der neuen Firmenstruktur der Zugriff des Kartellamtes jetzt ins Leere geht, sieht allerdings auch der Tönnies-Sprecher: «Die beiden Firmen existieren in der Form, in der sie bebußt wurden, nach unserer Überzeugung nicht mehr», sagt er.

70 Millionen Euro entgangene Bußgelder durch Umstrukturierungen eines Dachziegel-Herstellers

«Es kann nicht sein, dass der kleine Mittelständler seine Strafe bezahlen muss und Konzerne sich durch Umbau entziehen», sagt Mundt. «Da gehen viele Millionen verloren.» Dies sei nicht nur ungerecht, sondern behindere auch den fairen Wettbewerb. Noch vergangene Woche musste das Kartellamt nach einem jahrelangen Verfahren gegen Hersteller von Dachziegeln ernüchtert bilanzieren: Von den Ende 2008 verhängten Bußgeldern sind 42 Millionen Euro rechtskräftig vom Gericht bestätigt worden, aber rund 70 Millionen Euro durch Umstrukturierungen gegenstandslos geworden.

GWB-Novelle 2013 unzureichend

Eine Änderung des Wettbewerbsrechts von 2013, die schon stark auf das Drängen des Kartellamtes zurückging, reiche offenbar nicht aus, kritisierte Mundt. 2013 hatte der Gesetzgeber festgelegt, dass nach Umstrukturierungen Rechtsnachfolger früherer Firmen auch die Bußgelder bedienen müssen. Doch hier klaffen ganz offensichtlich weiter gewaltige Lücken, wenn sich ein Rechtsnachfolger nicht klar zuordnen lässt. Kartellsünder würden unangreifbar, das mächtige Kartellamt mit seinen gut 300 Ermittlern erscheine plötzlich wie ein «zahnloser Tiger», schrieb die «Wirtschaftswoche» zu Jahresbeginn.

BKartA-Präsident: Schlupflöcher durch Bußgeldverfolgung gegen Konzern schließen

Der Kartellamtschef fordert eine Angleichung des deutschen an das EU-Recht. Denn europaweit werden nicht - wie in Deutschland - die jeweils handelnden Konzerntöchter mit Bußgeldern verfolgt, sondern das ganze Unternehmen. Umstrukturierungen bieten dann keine Schlupflöcher mehr. Das Wirtschaftsministerium hat bereits Vorschläge für eine Reform erarbeitet und ist darüber in Gesprächen mit dem Bundesjustizministerium. «Wir hoffen auf eine schnelle Lösung», sagt der Kartellamtschef.

Grüne fordern ebenfalls Reform

Auch die Grünen im Bundestag machen sich für eine Reform stark. «Im Bundeshaushalt fehlen jährlich hohe Millionenbeträge, weil Unternehmen ihre Kartellstrafen nicht zahlen», sagt die Grünen-Abgeordnete und Ex-NRW-Umweltministerin Bärbel Höhn. «Die Gesetzeslücken wollen wir schließen. Wer sich wettbewerbswidrig verhält, darf nicht damit davonkommen.»