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Berliner Senator fordert bundeseinheitliche Kriterien beim Mietspiegel

Revitalisierte VwGO

Mit Blick auf ein kürzlich ergangenes Urteil des Amtsgerichts Berlin hat Berlins Stadtentwicklungs-Senator Andreas Geisel (SPD) bundesweit einheitliche Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln gefordert. Er könne nicht ausschließen, dass Gerichte auch künftig einzelne Aspekte des Zahlenwerks infrage stellten, sagte Geisel am 18.05.2015. Eine einheitliche Systematik sei sinnvoll, um Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zu geben.

Mietspiegel als Richtschnur bei Mieterhöhungen

Das AG Berlin-Charlottenburg hatte den bislang gültigen Mietspiegel am 11.05.2015 für rechtswidrig erklärt. Es gebe aber auch genau anderslautende Urteile des gleichen Gerichts, betonte Geisel. Mietspiegel dienen als Richtschnur bei Mieterhöhungen. Sie sollen künftig auch die Grundlage für die Mietpreisbremse bilden, die in Berlin am 01.06.2015 in Kraft tritt. Das Berliner Zahlenwerk galt bislang als vorbildlich für andere deutsche Städte.