Schwesig verschärft Prostitutionsgesetz

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Schwesig verschärft Prostitutionsgesetz. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190881)
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) hat einem «Spiegel»-Bericht zufolge ihren Entwurf für ein Prostitutionsgesetz auf Drängen der Unionsfraktion verschärft. So sollen Prostituierte nun direkt ein Bußgeld zahlen müssen, wenn sie ihre künftig nötige Anmeldebestätigung nicht vorweisen können. Im ersten Entwurf habe es noch geheißen, dass die Verstöße «beharrlich» sein müssten, um geahndet werden zu können, berichtet das Nachrichtenmagazin.
Grüne kritisieren: Mehr Druck und Zwang statt Schutz und Rechten
Die Grünen warfen Schwesig vor, vor der Union eingeknickt zu sein. Eine Reform des Prostitutionsgesetzes sei zwar notwendig und sinnvoll, die Pläne Schwesigs bedeuteten aber Druck und Zwang statt Schutz und mehr Rechten. Die verpflichtende Gesundheitsberatung sei eine deutliche Stigmatisierung, die Anmeldepflicht trage dazu bei, dass Prostituierte in die Illegalität getrieben würden, kritisierte die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Ulle Schauws.
Gesetz soll Gewalt und Ausbeutung bei Prostitution eindämmen
Der Referentenentwurf soll nach Informationen der "Süddeutschen Zeitung" vom 11.07.2015 diese Woche in die Ressortabstimmung gehen. Im Februar 2015 hatte sich die große Koalition nach monatelangem Tauziehen auf ein Gesetz zum Schutz von Prostituierten geeinigt. Es soll die Prostituierten besser vor Gewalt, Ausbeutung und Krankheiten schützen. Damals einigte man sich auf eine Kondompflicht für Freier, aber keine Heraufsetzung des Mindestalters für Prostitution. Festgelegt wurde ferner eine regelmäßige medizinische Beratung.
Auch Gelegenheitsprostitution soll unter Gesetz fallen
Die Deutsche Polizeigewerkschaft warf allerdings die Frage auf, wer die Einhaltung der Kondompflicht überprüfen solle. Die Polizeibeamten sähen sich außerstande zu kontrollieren, "ob ein Freier im Puff ein Kondom trägt oder nicht". Wie der "Spiegel" schreibt, soll anders als bislang geplant auch Gelegenheitsprostitution unter das neue Gesetz fallen. Außerdem müssten die Sexarbeiterinnen verpflichtende Beratungsgespräche mit Behörden führen. Schwesig hatte dies zunächst auch bei privaten Fachstellen ermöglichen wollen.
Streit um Reichweite der Anmeldepflicht
Ärger gibt es laut "Süddeutscher Zeitung" noch um die Anmeldepflicht für Sexarbeiterinnen und -arbeiter. Auf Verlangen der Union sehe der Entwurf vor, dass Prostituierte sich überall anmelden müssen, wo sie auch im Einzelfall arbeiten. Selbst wer nur einmal in einer anderen Stadt gebucht werde, müsse sich nach dem Willen von CDU und CSU bei den Behörden melden. Das hielten aber Abgeordnete in der SPD für übertrieben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Schwesig verschärft Prostitutionsgesetz. beck-aktuell, 13.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/190881)



