Jede dritte beanstandete Hartz-IV-Sanktion zu Unrecht verhängt

Zitiervorschlag
Jede dritte beanstandete Hartz-IV-Sanktion zu Unrecht verhängt. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178091)
Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen vom Jobcenter verhängte Sanktionen Widerspruch einlegt oder klagt, erhält Recht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linksfraktion hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Ausgabe vom 08.04.2016) vorliegt. Demnach wurde im vergangenen Jahr rund 18.600 Widersprüchen in rund 51.000 Fällen ganz oder teilweise stattgegeben. Bei den 5.867 Fällen, die 2015 vor Gericht landeten, waren die Betroffenen in 2.325 Fällen erfolgreich.
Knapp 50% der Widersprüche gegen Leistungsversagung erfolgreich
Die Behörden haben neben Sanktionen auch die Möglichkeit, Langzeitarbeitslosen Leistungen zu versagen. Dies geschieht dann, wenn die Betroffenen nicht ausreichend dabei mitwirken, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Gegen solche Fälle von Leistungsversagung gab es dem Bericht zufolge im vergangenen Jahr rund 14.000 Widersprüche und knapp 1.200 Klagen. Bei den Widersprüchen gegen Leistungsversagung war knapp die Hälfte erfolgreich; bei den Klagen etwa ein Drittel. Linken-Chefin Katja Kipping sieht diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen und Leistungsversagung für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen. Die Zahlen zeigten, dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig sei, sagte sie.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Jede dritte beanstandete Hartz-IV-Sanktion zu Unrecht verhängt. beck-aktuell, 08.04.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/178091)



