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Baden-Württemberg beschließt Rückführung der Bewährungs- und Gerichtshilfe in staatliche Trägerschaft

Orte des Rechts

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg wird in staatliche Trägerschaft zurückgeführt. Das beschloss das Landeskabinett am 21.07.2015. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2014, wonach die von der Vorgängerregierung vorgenommene, bundesweit einmalige Übertragung der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger in dieser Form nur noch übergangsweise bis Ende 2016 weiterbetrieben werden darf (BeckRS 2015, 43191). Zu diesem Zeitpunkt endet der laufende Vertrag mit dem privaten Träger.

Zentrale Struktur der Bewährungs- und Gerichtshilfe soll beibehalten werden

Man wolle eine rechtssichere und verlässliche Organisation der Bewährungs- und Gerichtshilfe in staatlicher Trägerschaft schaffen, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Landesjustizminister Rainer Stickelberger (SPD) betonte, dass man die zentrale Struktur der Gerichts- und Bewährungshilfe auch künftig beibehalten werde. Die mit Hilfe externer Sachverständiger erarbeitete Evaluation habe nämlich aufgezeigt, dass die Einführung einer zentralen Struktur zu qualitativen Verbesserungen geführt habe. Eine zentrale Steuerung, Qualitätsstandards, eine klare Organisation der Arbeitsabläufe und die Einführung der notwendigen technischen Ausstattung hätten sich bewährt und würden – unter Optimierung einzelner Punkte – fortgeführt, so der Minister weiter.

Stickelberger: Staatliche Lösung für Mitarbeiter von Vorteil

Stickelberger bekräftigte, dass man bei den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auch künftig auf jeden einzelnen Mitarbeiter setze. Für eine gut funktionierende Bewährungs- und Gerichtshilfe sei es unerlässlich, dass höchstens 70 betreute Personen auf einen Sozialarbeiter kämen. "Diese hohe fachliche Qualität wollen wir in jedem Fall halten", so der Justizminister. "Dazu brauchen wir alle Beschäftigten, die Beamten ebenso wie die angestellten und ehrenamtlichen Bewährungshelfer“. Stickelberger wies darauf hin, dass insbesondere die Belange der Mitarbeiter für die nun beschlossene staatliche Lösung sprächen. Auch müssten bei einem privaten Träger zur Vermeidung vergaberechtlicher Risiken regelmäßig neue Ausschreibungen erfolgen. Dann würde sich jedes Mal auf`s Neue die Frage stellen, in welcher Form und mit welchem Träger die Bewährungs- und Gerichtshilfe fortgeführt werden solle. Dagegen gewährleiste die dauerhafte staatliche Trägerschaft für die Beschäftigten Planungssicherheit und Verlässlichkeit.