Baden-Württemberg beschließt Gebühren für internationale Studierende und Zweitstudium

Zitiervorschlag
Baden-Württemberg beschließt Gebühren für internationale Studierende und Zweitstudium. beck-aktuell, 30.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166621)
Internationale Studierende von außerhalb der EU, die in Baden-Württemberg studieren wollen, sollen ab dem Wintersemester 2017/18 künftig 1.500 Euro Eigenbeitrag pro Semester leisten. Auch für ein Zweitstudium werden dann 650 Euro pro Semester fällig. Das Landeskabinett hat die Anhörungsfreigabe für ein entsprechendes Gesetz "zur Erhebung von Gebühren für internationale Studierende und das Zweitstudium“ beschlossen, wie das Landesjustizministerium am 29.11.2016 mitteilte.
Bestandsschutz für bereits eingeschriebene Studenten
Es handele sich um einen moderaten Eigenanteil von denjenigen, die zum Zwecke des Studiums von außerhalb der EU an Hochschulen in Baden-Württemberg kommen, betonte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen). Das sei gerechtfertigt gegenüber Inländern oder EU-Bürgern, die die Hochschulen schließlich über ihre Steuern finanzierten. Kretschmann stellte zudem klar, dass Bestandsschutz gilt. Wer bereits an der Hochschule eingeschrieben sei, sei nicht betroffen und könne seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen.
Gebührenpflicht nur bei Einreise zum Zwecke des Studiums
Nur, wer zum Zwecke des Studiums einreist, soll ab dem Wintersemester 2017/18 Studiengebühren zahlen müssen. Wer bereits an der Hochschule eingeschrieben ist, kann seinen Studiengang zu den geltenden Bedingungen abschließen. Die Gebührenpflicht soll auch nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, gelten, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen sogenannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen sind Geflüchtete. Darüber hinaus sollen Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, von den Gebühren ausgenommen sein. Auch Teilnehmende von Erasmus-Programmen sollen nach dem Entwurf nicht betroffen sein.
Erststudium sowie "zwingendes" Zweitstudium gebührenfrei
Das Erststudium einschließlich des Masterabschlusses soll gebührenfrei bleiben. Erst ein zweiter Bachelorabschluss oder ein zweiter Masterabschluss werden gebührenpflichtig. Wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren muss – ein Beispiel ist etwa die Kieferchirurgie – soll dies auch weiterhin ohne Gebühren tun können. Auch andere Länder wie beispielsweise Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt verlangen Gebühren für ein Zweitstudium.
Kürzungen im wachsenden Bereich der Wissenschaft verhindern
Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Bündnis 90/Die Grünen) hob die Notwendigkeit der jetzt geplanten Studiengebühren für EU-Ausländer hervor. "Mit der Einführung von Gebühren für internationale Studierende verhindern wir einerseits drastische Kürzungen im enorm wachsenden Bereich der Wissenschaft. Andererseits erhalten wir die nötigen Mittel, um unsere Hochschulen für die zunehmende Internationalisierung gut aufzustellen.“ Der Wissenschaftsbereich sei in den vergangenen Jahren so stark gewachsen wie kein anderer, betonte die Ministerin. Die Zahl der Studierenden in Baden-Württemberg sei seit 2005 um 50% auf ein Allzeithoch von 363.000 angestiegen. Aber auch die Drittmitteleinnahmen seien im gleichen Zeitraum um 100% gewachsen. Innovationen in unserer Gesellschaft seien mittlerweile weit überwiegend wissenschaftsgetrieben. In diesem Kontext wären drastische Kürzungen eindeutig die falsche Reaktion, so Bauer. Gleichwohl habe aber auch das Wissenschaftsministerium seinen Anteil zur Haushaltskonsolidierung beizutragen.
Zahl der "Bildungsausländer" nimmt stetig zu
Auf der anderen Seite habe die Mobilität internationaler Studierender enorm zugenommen, so Bauer weiter. Die Zahl der "Bildungsausländer" sei in den vergangenen 20 Jahren um rund 300% gestiegen. Eine weitere Zunahme sei zu erwarten. "Unsere Hochschulen und unsere Gesellschaft profitieren davon, dass internationale Studierende zu uns kommen. Aber mit der enorm wachsenden Zahl müssen wir auch die Bedingungen dafür schaffen, dass die jungen Menschen bei uns erfolgreich sein können. Das erfordert zusätzliche Mittel“, sagte Bauer.
Investition auch in Betreuung der ausländischen Studenten
Und noch einen Faktor führte die Ministerin an. So hätten noch zu viele Studierende dieser Gruppe Schwierigkeiten mit den kulturellen und systemischen Unterschieden, die sie in Baden-Württemberg vorfänden. Eine bessere Betreuung sei der Schlüssel, um die Studienerfolgschancen zu verbessern. Deshalb werde ein Teil der Gebühr (vorgesehen sind 300 Euro pro Semester) künftig direkt bei der Hochschule für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen in diesem Bereich verbleiben, sagte Bauer.
In Baden-Württemberg geplante Gebühren im internationalen Vergleich moderat
Im Vergleich mit anderen Ländern, fuhr die Ministerin fort, seien die Gebühren zudem bewusst moderat. So verlange beispielsweise Schweden 10.000 Euro pro Jahr von internationalen Studierenden, obwohl es dort ebenfalls keine allgemeinen Studiengebühren gebe. "Die allermeisten internationalen Studierenden kommen aus Ländern zu uns, in denen die Studiengebühren mindestens genauso hoch, meist aber viel höher sind“, sagte Ministerpräsident Kretschmann. Die Studierenden seien es mithin gewohnt, für herausragende Bildung einen Eigenbeitrag zu leisten: "Wir wollen, dass die Studierenden zu uns kommen, weil unsere Hochschulen attraktiv sind, nicht weil es bei uns billig ist.“
Allgemeine Studiengebühren ausgeschlossen
Insgesamt kommt die weit überwiegende Anzahl Studierender (mindestens 60%) aus Ländern, die vergleichbare (zum Beispiel Russland, Schweiz) oder deutlich höhere (zum Beispiel China, Indien, Südkorea, USA, Japan) Gebühren erheben. Die größten Gruppen internationaler Studierender in Baden-Württemberg kommen aus China und mit Abstand Indien (zusammen 30%). In beiden Ländern müssen Studierende zu Hause jeweils deutlich höhere Gebühren zahlen, in China bis zu 8.000 Euro, in Indien bis zu 10.000 Euro. Die Einführung von Gebühren für internationale Studierende sei aber keinesfalls als Vorstufe für allgemeine Studiengebühren zu verstehen, stellte Bauer klar: "Allgemeine Studiengebühren schließt der Koalitionsvertrag aus. Und der gilt.“
- Redaktion beck-aktuell
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Baden-Württemberg beschließt Gebühren für internationale Studierende und Zweitstudium. beck-aktuell, 30.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166621)


