Außenwerbung für Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter soll verboten werden

Zitiervorschlag
Außenwerbung für Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter soll verboten werden. beck-aktuell, 01.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173736)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes (BT-Drs. 18/8962) in den Bundestag eingebracht, der den Umgang mit Tabak und elektronischen Zigaretten über die Vorgaben der europäischen Tabakrichtlinie 2014/40/EU hinaus verschärft. Dies teilte der parlamentarische Pressedienst am 01.07.2016 mit. Der Entwurf sieht für Tabakerzeugnisse, elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter unter anderem ein Verbot der Außenwerbung vor.
Beschränkung der Werbung im Kino auf nicht jugendfreie Filme
Ziel des Entwurfs sei die "Eindämmung" der durch Tabakkonsum verursachten Gesundheitsschäden. Neben dem Verbot der Außenwerbung sieht der Entwurf dazu auch eine Einschränkung der Kinowerbung vor. In Kinoaufführungen dürfe entsprechende Werbung nur noch laufen, wenn der Film die Alterseinstufung "Keine Jugendfreigabe" erhalten hat.
Verbot der kostenlosen Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak
Zudem soll die kostenlose Abgabe von Zigaretten, Tabak zum Selbstdrehen und Wasserpfeifentabak untersagt werden. Andere Rauchtabakerzeugnisse, rauchlose Tabakerzeugnisse sowie elektronische Zigaretten oder Nachfüllbehälter sollen künftig nur noch innerhalb von Geschäftsräumen kostenlos abgegeben werden dürfen.
Mitteilungspflichten für nikotinhaltige E-Zigaretten sollen auch für nikotinfreie E-Zigaretten gelten
Die für nikotinhaltige elektronische Zigaretten geltenden Mitteilungspflichten sollen außerdem auch auf nikotinfreie E-Zigaretten und Nachfüllbehälter ausgeweitet werden. Begründet wird die Maßnahmen damit, dass auch in den nikotinfreien E-Zigaretten nachgewiesene gesundheitsschädliche Substanzen enthalten seien.
- Redaktion beck-aktuell
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Außenwerbung für Tabak, E-Zigaretten und Nachfüllbehälter soll verboten werden. beck-aktuell, 01.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/173736)



