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Arzneimittelreform mit Preisbremse in Bundestag eingebracht

Ein Etappenziel ist erreicht

Die Preise für neue, hochwertige Arzneimittel sollen künftig effektiver gedeckelt werden. Dies sieht ein von der Bundesregierung in den Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf zur Stärkung der Arzneimittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (BT-Drs. 18/10208) vor, wie der parlamentarische Pressedienst am 08.11.2016 mitteilte.

Freie Preisbildung für neue Medikamente soll begrenzt werden

Laut Entwurf gilt die freie Preisbildung bei neuen Medikamenten im ersten Jahr nach Markteinführung künftig nur noch bis zu einem Schwellenwert in Höhe von 250 Millionen Euro. Liegen die Umsätze über diesem Wert, werden Rabatte fällig. Die vereinbarten Erstattungsbeträge bleiben geheim. Damit soll nach Darstellung der Bundesregierung der Pharmastandort Deutschland gestärkt und Spielraum für die Preisvereinbarung geschaffen werden.

Preismoratorium für Arzneimittel soll verlängert werden

Zugleich wird das seit 2010 geltende Preismoratorium für erstattungsfähige Arzneimittel bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Erhöht ein Hersteller den Abgabepreis, soll den Kostenträgern ein Preisabschlag in derselben Höhe zustehen. Dies betrifft jene Medikamente, für die noch kein Festbetrag festgelegt worden ist. Allerdings soll ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate neu eingeführt werden.

Resistenzsituation bei Nutzenbewertung von Antibiotika zu berücksichtigen

Künftig sollen außerdem die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung stärker berücksichtigt werden. Für Antibiotika wird zudem die Resistenzsituation bei der Nutzenbewertung mit einbezogen. Im Fall neuer Forschungsergebnisse soll die Wartefrist für eine erneute Bewertung des Zusatznutzens verkürzt werden. Ärzte sollen besser über die Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert werden.

Rabattverträge über Zytostatika sollen ermöglicht werden

Was Arzneimittel zur Krebsbehandlung (Zytostatika) angeht, entfällt dem Entwurf zufolge die Ausschreibungsmöglichkeit der Krankenkassen. Bislang können Kassen die Herstellung und Lieferung der kostspieligen Zytostatika mit Hilfe von Ausschreibungen an jene Apotheken mit dem günstigsten Preis vergeben. Zugleich werden jedoch Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Pharmafirmen ermöglicht und die Verhandlungsmöglichkeiten über die sogenannte Hilfstaxe für Apotheker erweitert.

Maßnahmen zur Vermeidung von Lieferengpässen

Um Lieferengpässe zu vermeiden, erhalten die zuständigen Bundesoberbehörden die Möglichkeit, von den Arzneimittelherstellern Informationen über die Absatzmenge und das Verschreibungsvolumen einzufordern.