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Arbeitskreis Steuerschätzungen

Mehr Steuereinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden

Codiertes Recht

Nach der aktuellen Prognose des Arbeitskreises Steuerschätzung werden die Steuereinnahmen von 671,7 Euro im Jahr 2015 auf rund 795,6 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium am 05.11.2015 mit. Der deutsche Staat sei solide finanziert und handlungsfähig, betonte Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). "Angesichts der Herausforderungen, vor denen wir stehen, ist das von entscheidender Bedeutung. Mit Hilfe des Überschusses aus diesem Jahr können wir nach heutigem Stand auch 2016 ohne neue Schulden auskommen“, sagte er.

Steueraufkommen im Jahr 2016 insgesamt unter dem Schätzergebnis vom Mai 2015

Die Steuereinnahmen im Jahr 2015 werden nach Einschätzung der Experten im Vergleich zur Steuerschätzung vom Mai 2015 um insgesamt 5,2 Milliarden Euro höher ausfallen. Für den Bund ergäben sich dabei Mehreinnahmen von 1,1 Milliarden Euro und für die Länder von 5,1 Milliarden Euro. Die Einnahmeerwartungen für die Gemeinden steigen nach der Prognose der Steuerschätzer um 0,6 Milliarden Euro. Im Jahr 2016 werde das Steueraufkommen insgesamt um 5,2 Milliarden Euro unter dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Für den Bund werde ein um 4,9 Milliarden Euro und für die Gemeinden ein um 1,9 Milliarden Euro geringeres Steueraufkommen als im Mai 2015 erwartet. Hingegen könnten die Länder mit Mehreinnahmen von 3,4 Milliarden Euro gegenüber der Schätzung rechnen.

Steuerrechtsänderungen als Grund für gesamtstaatliche Mindereinnahmen

Hintergrund für die gesamtstaatlichen Mindereinnahmen seien Steuerrechtsänderungen, die erstmalig in der Schätzung zu berücksichtigen waren. Dazu zählten etwa das Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrages, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags, aber auch die Auswirkungen eines BFH-Urteils, das zu Erstattungen von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen aus den Jahren 2001 und 2002 führe. Diesen Mindereinnahmen stehe eine positive Schätzabweichung in Höhe von gesamtstaatlich 6,3 Milliarden Euro gegenüber. Entlastend wirke zudem die Verringerung der EU-Abführung um 2 Milliarden Euro.

Auswirkungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes

In den Jahren 2017 bis 2019 werde das Steueraufkommen dagegen gesamtstaatlich betrachtet über dem Schätzergebnis vom Mai 2015 liegen. Die Auswirkungen auf die einzelnen staatlichen Ebenen seien dabei unterschiedlich. Für den Bund werde bis zum Ende des Schätzzeitraums ein geringeres Steueraufkommen prognostiziert. Verursacht werde dies unter anderem auch durch die Zuweisung von Umsatzsteueranteilen an die Länder im Rahmen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes. Verglichen mit der Steuerschätzung vom Mai liege das Aufkommen beim Bund 2017 um 3,2 Milliarden Euro, 2018 um 2,4 Milliarden Euro und 2019 um 2,3 Milliarden Euro niedriger. Die Länder und Gemeinden können dagegen in jedem Jahr mit gegenüber der Mai-Steuerschätzung zusätzlichen Steuereinnahmen rechnen.