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Änderung des Regionalisierungsgesetzes

Länder bekommen mehr Geld für Nahverkehr

Parken in Pink

Die Länder erhalten in diesem Jahr 8,2 Milliarden Euro für den Schienenpersonennahverkehr - 200 Millionen Euro mehr als zuletzt geplant. Ab 2017 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8%. Die Neuregelung, über die lange verhandelt wurde, hat eine Laufzeit bis 2031. Der Bundesrat hat ihr am 25.11.2016 zugestimmt. Ziel der Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist es, den Ländern Planungssicherheit und eine verlässliche Finanzierungsgrundlage für die Zukunft zu geben.

Grundgesetz schreibt Aufteilung der Kosten vor

Artikel 106a GG weise den Ländern einen Anteil aus dem Steueraufkommen des Bundes für den öffentlichen Nahverkehr zu, so der Bundesrat. Hintergrund sei die Bahnreform aus dem Jahr 1996. Damals sei die Zuständigkeit für den Schienenpersonennahverkehr vom Bund auf die Länder übergegangen. Im Regionalisierungsgesetz sei festgelegt worden, dass der Bundesanteil insbesondere für die Finanzierung des Pendlerverkehrs auf der Schiene zu verwenden sei. Im letzten Jahr habe es Unstimmigkeiten zwischen Bund und Ländern über die konkreten Kostenanteile gegeben, die in einem Vermittlungsverfahren bereinigt seien worden.

Verteilung auf die Länder nach Kieler Schlüssel

Die Verteilung der Gelder auf die 16 Länder erfolge künftig nach dem sogenannten Kieler Schlüssel, auf den sich die Verkehrsministerkonferenz im Oktober 2014 geeinigt habe. Er setze sich je zur Hälfte aus der Einwohnerzahl und den bestellten Zugkilometern zusammen. Mit den zusätzlichen 200 Millionen Euro des aktuellen Gesetzes sollten Einbußen aus dem Kieler Schlüssel für die Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausgeglichen werden. Das Gesetz soll nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten rückwirkend zum 01.01.2016 in Kraft treten.