Neues Gesetz soll Geldwäsche eindämmen

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Neues Gesetz soll Geldwäsche eindämmen . beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208666)
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) stellt einen Gesetzentwurf vor, mit dem er EU-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche umsetzen will. Behörden wie die Bafin und die Anti-Geldwäsche-Einheit FIU beim Zoll sollen mehr Befugnisse erhalten.
Das bisherige Geldwäschegesetz soll aufgehoben und durch ein neues "Stammgesetz" mit dem Titel Geldwäschebekämpfungsgesetz ersetzt werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf vor, welcher der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuvor hatten mehrere Medien darüber berichtet.
Behörden sollen so leichteren Zugriff auf Konto- und Immobiliendaten bekommen. Das neue Gesetz soll am 10. Juli 2027 in Kraft treten. Zu den geplanten Maßnahmen gehört auch eine zentrale Zugangsstelle für Immobilieninformationen ab 10. Juli 2029, um insbesondere Strafverfolgungsbehörden einen schnellen Zugang zu Immobiliendaten zu ermöglichen.
Die Sicherheitsbehörden sehen einen deutlichen Trend, dass Geldwäsche professioneller und digitaler wird, was die ohnehin schon oft komplexen und internationalen Ermittlungen erschwert, wie es aus dem Ministerium hieß. Vor diesem Hintergrund habe die Europäische Union ein Paket zur Geldwäschebekämpfung beschlossen, das nun in nationales Recht umgesetzt wird.
Neben Regelungen für das nationale Recht wird die EU-Geldwäscheverordnung ab dem 10. Juli 2027 "unmittelbar anwendbares Recht" sein, hieß es aus dem Finanzministerium. Ab dann soll EU-weit eine maximale Barzahlungsobergrenze in Höhe von 10.000 Euro für die Bezahlung von Waren und Dienstleistungen im Geschäftsverkehr gelten. Die neue Obergrenze soll das Geldwäscherisiko im Handel deutlich verringern. Sie soll nicht für Geschäfte zwischen Privatpersonen gelten.
Milliardenschaden
Aus Kreisen des Finanzministeriums hieß es, Geldwäsche stärke Kriminelle und vor allem Organisierte Kriminalität. Das Bundeskriminalamt (BKA) gebe allein für 2025 einen durch Geldwäsche verursachten Schaden von 1,5 Milliarden Euro an. Die tatsächliche Summe dürfte deutlich höher liegen.
Im aktuellen Bundeslagebild Organisierte Kriminalität des BKA heißt es, Geldwäsche diene dazu, kriminelle Gewinne durch Verschleierung über die wahre Herkunft der Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuspeisen. Zum Volumen der Geldwäsche lägen lediglich Schätzungen vor. "Finanzströme zu verfolgen und die illegale Herkunft der Gelder beweiskräftig zu belegen, erfordert oft erhebliche Ermittlungsaufwände der Strafverfolgungsbehörden." Insbesondere der Einsatz von Bargeld für den Erwerb etwa von Autos, Luxusgütern, Schmuck oder Edelmetallen hinterlasse in der Regel keine sogenannte Papierspur und erschwere die Rückverfolgbarkeit.
- Redaktion beck-aktuell, hg
- dpa
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Neues Gesetz soll Geldwäsche eindämmen . beck-aktuell, 29.10.2026 (abgerufen am: 29.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/208666)



