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Niederlage im Eilverfahren akzeptiert

Weimer wartet in Buchladen-Streit auf das Hauptverfahren

„Das unsichtbare Recht“

Gerichtlich abgenickt darf der Kulturstaatsminister die Betreiberinnen eines Berliner Buchladens nicht "politische Extremisten" nennen. Jetzt ist klar, dass Wolfram Weimer zumindest im Eilverfahren dagegen keine weiteren Schritte einleitet.

Der Kulturstaatsminister akzeptiert einen Gerichtsbeschluss, wonach er die Betreiberinnen des Berliner Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" nicht als "politische Extremisten" bezeichnen darf. Der parteilose Staatsminister hat beim VG Berlin innerhalb der zweiwöchigen Frist keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung vom 30. April eingelegt, wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage mitteilte. "Damit ist der Beschluss bestandskräftig", erklärte er. 

Bis zur Klärung in der Hauptsache dürfe Weimer damit die Äußerung nicht wiederholen, erklärte der Gerichtssprecher. Dem VG liegen auch Klagen des Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" sowie zweier weiterer Läden in dem Streit über den Deutschen Buchhandlungspreis vor. Wann sich die Richter mit diesen Verfahren befassen, ist noch offen.

Eine Sprecherin von Weimers Behörde, kurz BKM, bestätigte auf Anfrage, dass kein Rechtsmittel gegen den Beschluss eingelegt wurde. "Die Kostenübernahmeerklärung durch BKM ermöglicht eine zügige und kostenminimierende Verfahrensbeendigung", hieß es.

Strittige Äußerungen in Interview

Weimer hatte die drei Buchläden wegen "verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse" vom Deutschen Buchhandlungspreis ausgeschlossen. Öffentlich wurde nie bekannt, was gegen die drei Geschäfte vorliegt. Mit ihren Klagen vor dem VG Berlin verlangen die drei Buchläden nach Angaben ihrer Anwälte auch Einblicke ins Verfahren: Es bestehe "ein grundrechtlich geschütztes Interesse zu erfahren, wer genau wann und warum auf die Preisvergabe diesen bislang beispiellosen Einfluss genommen hat."

In einem Interview der Zeit wurde Weimer dann die Frage gestellt: "Aber warum haben Sie in die Vergabe des Buchhandlungspreises eingegriffen?" Der Kulturstaatsminister antwortete: "Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun." Die Betreiber des Buchladens "Zur schwankenden Weltkugel" zogen deswegen vor Gericht, nachdem Weimer es abgelehnt hatte, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben.

Gericht: Persönlichkeitsrechte verletzt

Das Gericht befand im Eilverfahren, die Äußerung verletze das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betreiber der Buchhandlung. Sie sei demnach so zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. "Für diese Bewertung existiere keine belastbare Tatsachengrundlage." Trotz Nachfragen des Gerichts habe Weimer nicht aufgeklärt, welche tatsächlichen Erkenntnisse ihn dazu bewogen hätten, eine Anfrage an das Bundesamt für Verfassungsschutz über die Buchhandlung zu richten.

"Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt", sagte der Anwalt der Berliner Buchhandlung, Jasper Prigge, laut Mitteilung. "Herr Weimer sollte sich entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich rehabilitieren."