Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Langjähriger Rechtsstreit beendet

VG Wort und Bitkom einigen sich über Gerätevergütung für PC nach altem Recht

Schüler entlasten Jugendrichter

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort und die VG Bild-Kunst haben mit dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (Bitkom) einen Vergleich bezüglich der Gerätevergütung für PC, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 (nach "altem Recht“) in Verkehr gebracht wurden, geschlossen. Dies teilte die VG Wort am 17.032016 mit. Vorausgegangen war ein langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen – unter Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Langjähriger Rechtsstreit beendet

Gegenstand des Verfahren war die Frage, ob für die gesetzlich erlaubten Vervielfältigungen von Text und Bild nach "altem", bis Ende 2007 geltenden Recht, eine Gerätevergütung für PC und Drucker zu zahlen war. Nachdem der Bundesgerichtshof am 03.07.2014 diese Frage "dem Grunde nach" zugunsten der Verwertungsgesellschaften entschieden hatte, war noch die Höhe der Vergütung offen. Im Hinblick auf Drucker konnte bereits im Jahr 2015 eine Einigung zwischen den Parteien erreicht werden. Nach Angaben der VG Wort haben sich die Verwertungsgesellschaften und Bitkom nun auch hinsichtlich der Vergütung von PC für den genannten Zeitraum außergerichtlich verständigt.

3,50 Euro pro Verbraucher- und 2 Euro pro Business-PC

Die Vergütung betrage danach im gesamten Vergleichszeitraum – ausschließlich für die Vervielfältigung von Text und Bild – pro Verbraucher-PC 3,50 Euro und pro Business-PC 2 Euro. Wie hoch die Einnahmen für VG Wort und VG Bild-Kunst insgesamt sein werden, hänge von der Anzahl der in Verkehr gebrachten Geräte ab; die erforderlichen Zahlen sollen laut VG aufgrund des Vergleichs ermittelt werden.

VG Wort fordert verbesserte Durchsetzung der Geräte- und Speichermedienvergütung

Auch diese außergerichtliche Einigung ändere allerdings nichts daran, dass die Durchsetzung der Geräte- und Speichermedienvergütung für die Zukunft dringend verbessert werden müsse, betonte die VG Wort. Die Verwertungsgesellschaften würden es deshalb begrüßen, wenn die im Entwurf für ein neues Verwertungsgesellschaftengesetz vorgesehenen einschlägigen Regelungen möglichst bald vom Deutschen Bundestag verabschiedet würden und in Kraft träten, heißt es in der Mitteilung.