Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier am Abendgymnasium tragen

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Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier am Abendgymnasium tragen. beck-aktuell, 23.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171426)
Ein Abendgymnasium in Osnabrück hatte einer muslimischen Schülerin das Tragen eines Gesichtsschleiers (Niqab) während des Unterrichts verboten. Ihren Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes hat das Verwaltungsgericht Osnabrück jetzt ablehnt, nachdem die Schülerin zu dem anberaumten Erörterungstermin "wegen zu starkem Medienrummel“ nicht erschienen war (Beschluss vom 22.08.2016, Az.: 1 B 81/16, nicht rechtskräftig).
Schule verbietet Niqab im Unterricht
Die junge Frau besitzt die deutsche Staatsbürgerschaft, sie wurde erst vor kurzem volljährig. Ihre familiären Wurzeln liegen nach Angaben des Gerichtssprechers Gert Armin Neuhäuser in einem Nachfolgestaat des früheren Jugoslawien. Im April hatte die Muslima die Zulassung zum Abendgymnasium bekommen. Die junge Frau wollte im Unterricht aber ihren Niqab nicht abnehmen. Die Schülerin war nur bereit, vor Unterrichtsbeginn gegenüber einer weiblichen Schulmitarbeiterin ihren Schleier zu lüften und so ihre Identität feststellen zu lassen. Das reichte dem Gymnasium aber nicht, es widerrief die Zulassung der jungen Frau zum Unterricht.
Gericht: Erörterungstermin wäre eine Chance für die Antragstellerin gewesen
"Für einen Teil ihrer Glaubensausübung ist es wichtig, den Niqab anzulegen“, erläuterte der Gerichtssprecher das Argument der 18-Jährigen. Der Vorsitzende Richter habe das persönliche Erscheinen der jungen Frau angeordnet, weil er im Gespräch ihre religiösen Motive genauer erkunden wollte. Insofern habe durchaus die Chance bestanden, dass das Gericht im Sinne der Schülerin entschieden hätte.
Religionsfreiheit versus Bildungsauftrag
In dem Streit um das Tragen des Niqab treffen zwei vom Grundgesetz garantierte Rechte aufeinander: Die in Art. 4 GG garantierte Religionsfreiheit und der Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule, der in Art. 7 GG geregelt ist. Beide Rechte hätte das Gericht gegeneinander abwägen müssen, sagte der Gerichtssprecher. Aus Sicht der Landesschulbehörde wäre beim Tragen eines Niqab im Klassenraum keine offene Kommunikation mehr gewährleistet. Behörden-Sprecherin Bianca Schöneich sagte, für das Miteinander im Unterricht sei nicht nur das gesprochene Wort wichtig, sondern es gehe auch um nonverbale Elemente wie die Körpersprache. Auch die eindeutige Identifikation der Schülerin sei wegen des Nikab nicht möglich. Die Religionsfreiheit müsse in diesem Fall hinter dem Bildungs- und Erziehungsauftrags des Staates zurücktreten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Osnabrück
- Beschluss vom 22.08.2016
- 1 B 81/16
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Muslimische Schülerin darf weiterhin keinen Gesichtsschleier am Abendgymnasium tragen. beck-aktuell, 23.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171426)



