Juristische Einschätzung der Bundesregierung zu Böhmermann bleibt intern

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Juristische Einschätzung der Bundesregierung zu Böhmermann bleibt intern. beck-aktuell, 02.09.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/170911)
Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zum Schmähgedicht des TV-Satirikers Jan Böhmermann (35) darf nicht veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden. Die Richter wiesen einen Eilantrag des "Tagesspiegels" in Teilen ab, mit dem die Zeitung erreichen wollte, Einzelheiten zu dem Vermerk zu erfahren (Az.: VG 27 L 324.16). Die Richter sahen in einer Veröffentlichung die Gefahr einer Vorverurteilung Böhmermanns. Dies berichtet die Zeitung in ihrer Ausgabe vom 31.08.2016.
Streit um Gedicht über Erdogan
Allerdings habe das Auswärtige Amt Auskunft zu einigen Details zum Zustandekommen des Kurzgutachtens geben müssen. Gegen den inzwischen rechtskräftigen Beschluss von Ende Juli sei von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Gerichtssprecher am 31.08.2016. Gegen Böhmermann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Es geht um ein Schmähgedicht des TV-Moderators über den Staatschef, das Ende März für Wirbel gesorgt hatte.
"Majestätsbeleidigungs"-Paragraf erfordert Ermächtigung durch Bundesregierung
Wie der "Tagesspiegel" berichtet, ging es in der Stellungnahme um die Strafbarkeit Böhmermanns nach § 103 StGB wegen der Beleidigung von Vertretern ausländischer Staaten. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Böhmermanns Verhalten Anfang April als "bewusst verletzend" bezeichnet, wenige Tage später forderte die Türkei ein Strafverfahren gegen den Satiriker auf Basis des § 103 StGB. Die Bundesregierung ermächtigte daraufhin die deutsche Justiz, gegen den Satiriker entsprechend zu ermitteln. Im Fall des "Majestätsbeleidigungs"-Paragrafen ist das erforderlich.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- VG Berlin
- Entscheidung
- VG 27 L 324.16
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