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Verfahren gegen ehemaligen Auschwitz-Wachmann eingestellt

Klageindustrie

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat ein Verfahren gegen einen 90 Jahre alten ehemaligen SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Auschwitz wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt. Die Ermittlungen gegen einen 94 Jahre alten SS-Wachmann aus dem NS-Vernichtungslager Majdanek seien dagegen noch nicht abgeschlossen. Die Verhandlungsfähigkeit des Mannes werde derzeit geprüft.

Ehemalige SS-Helfer häufig schon zu alt

Häufig sind die ehemaligen SS-Helfer schon zu alt, um noch zur Verantwortung gezogen zu werden. Der 90-jährige ehemalige SS-Wachmann sei nach Meinung von Medizinern gesundheitlich nicht in der Lage an der Hauptverhandlung teilzunehmen, sagte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am 16.08.2016. Das Verfahren wegen Beihilfe zum Mord sei bereits Ende Juni 2016 eingestellt worden.  

Kieler Auschwitz-Verfahren wird wahrscheinlich ebenfalls eingestellt  

In Schleswig-Holstein muss sich eine 92-jährige ehemalige SS-Helferin, der Beihilfe zur Ermordung von mehr als 260.000 Juden in Auschwitz vorgeworfen wird, ebenfalls voraussichtlich nicht mehr vor Gericht verantworten. Nach einem Gutachten bleibe die Angeklagte auf Dauer verhandlungsunfähig, teilte das Landgericht Kiel mit. Eine wesentliche Besserung sei auch künftig nicht zu erwarten. Nach Angaben der Gerichtssprecherin haben alle Verfahrensbeteiligten die Möglichkeit, zum Gutachten Stellung zu nehmen. Die Generalstaatsanwaltschaft in Schleswig lehnte am 16.08.2016 eine Äußerung ab. Die 92-Jährige soll 1944 als Funkerin der Kommandantur in Auschwitz bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen haben. Sie soll Kontakt mit dem Hauptquartier gehalten, Nachrichten entgegengenommen und Tagesberichte nach Berlin gesendet haben. Da sie damals Heranwachsende war, ist die Jugendkammer zuständig.