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Verbraucherzentrale Hamburg

Sky darf Widerrufsrecht für Streaming-Dienst Sky Online nicht ausschließen

Klageindustrie

Weil der Pay-TV-Anbieter Sky Abonnenten seines Streaming-Dienstes Sky Online das Widerrufsrecht verwehre, hat die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. jetzt Klage gegen Sky erhoben. Entgegen der von Sky mitgeteilten Auffassung könne jeder Sky-Online-Abonnent seinen Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wenn er das gebuchte Streaming-Paket doch nicht nutzen wolle, betonen die Verbraucherschützer. Mit Sky Online lassen sich exklusive Inhalte des Pay-TV-Senders ohne Receiver auf mobilen Endgeräten empfangen.

Sky lehnt Vertragsaufhebung trotz Widerrufs ab

Obwohl ein Kunde seinen Sky Online-Vertrag binnen der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen widerrufen hatte, habe Sky die Aufhebung des Vertrags abgelehnt, führte die Verbraucherzentrale zum Hintergrund der Klage aus. Als Begründung habe das Unternehmen angeführt, dass es bereits mit der Registrierung seitens des Verbrauchers digitale Inhalte bereitgestellt habe und das Widerrufsrecht daher erloschen sei. Zudem habe man in einer Willkommens-E-Mail darauf hingewiesen, dass der Verbraucher mit der Übermittlung der persönlichen Zugangsberechtigung, der sogenannten Sky PIN, sein Widerrufsrecht verliere.

Voraussetzung für vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts nicht erfüllt

"Das Widerrufsrecht für die Angebote von Sky Online kann nach aktueller Gesetzeslage gar nicht vorzeitig erlöschen", meint Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Hierfür müsste Sky seine Dienstleistung noch vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbringen. Doch Sky Online sei ein Streaming-Dienst, mit dem der Bezahlsender Inhalte wie Serien, Kinofilme oder Sportübertragungen grundsätzlich in unbegrenzter Anzahl und zur wiederholten Nutzung zur Verfügung stelle. Sky habe seine Leistung also erst mit Ablauf der Vertragslaufzeit, etwa wenn ein Abonnement gekündigt wird, vollständig erfüllt, erläutert Rehberg. Als "besonders anmaßend" rügt es die Verbraucherzentrale, wenn Sky seinen Kunden entgegen der Rechtslage vorab mitteilt, dass sie mit der Bereitstellung der digitalen Inhalte angeblich ihr Widerrufsrecht verlieren. Hierin sei eine bewusste Irreführung der Kunden zu sehen, so Rehberg.