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Verbraucherschützer rügen Lebens- und Rentenversicherer wegen Weigerung Altverträge rückabzuwickeln

Parken in Pink

Die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg beanstandet, dass sich einige Lebens- und Rentenversicherer unter Verweis auf eine Verfassungsbeschwerde über ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2014 hinwegsetzten und sich weigerten, Altverträge rückabzuwickeln. Der BGH hatte entschieden, dass Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach dem Policenmodell bei nicht ordnungsgemäßer Belehrung unbefristet widersprochen werden kann (BeckRS 2014, 10269). Die VZ rät Versicherten, auf der Umsetzung geltenden Rechts zu bestehen und an Rückzahlungsforderungen festzuhalten.

VZ: Verfassungsbeschwerde ohne Einfluss auf Rückzahlungspflichten

Laut VZ schreiben etwa die Versicherungskonzerne Ergo und Generali, dass es "derzeit unklar ist, ob das Urteil (...) überhaupt Bestand haben wird". "Das ist ein plumper Versuch der Versicherungsbranche, berechtigte Ansprüche zu ignorieren", sagt Kerstin Becker-Eiselen von der VZ. Der BGH habe als letzte Instanz ein Urteil zugunsten der Verbraucher gefällt, das bereits jetzt geltendes Recht sei. Die Verfassungsbeschwerde könne zwar klären, ob die Versicherer aufgrund des BGH-Urteils Forderungen gegen den deutschen Staat  geltend machen können. Auf bereits bestehende Verpflichtungen der Versicherer gegenüber ihren Kunden habe diese Entscheidung jedoch keinen Einfluss.  

VZ-Schätzung: 60% der Kunden der betroffenen Jahrgänge nicht ausreichend informiert

Nach einem Widerspruch dürften die Versicherungsgesellschaften von den eingezahlten Beträgen nur die Kosten für den Risikoschutz der Policen abziehen und müssten den Rest der Summe komplett und mit Zinsen zurückerstatten, erläutert die VZ. Voraussetzung hierfür sei, dass fehlerhaft oder nicht ausreichend über den Vertrag informiert wurde. Dies sei der Fall, wenn die Widerspruchsbelehrung nicht korrekt war oder wenn Verbraucher die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation nicht erhalten haben. Nach Schätzungen der Verbraucherzentrale Hamburg wurden rund 60% der Kunden bei Vertragsabschluss in den betroffenen Jahrgängen (1994 und 2007) nicht ausreichend informiert.

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