Staatsrechtslehrertagung benennt sich um

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Staatsrechtslehrertagung benennt sich um. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207321)
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer hat sich umbenannt – als erste der großen staatsrechtlichen Fachvereinigungen. Beim Juristentag und den Zivilrechtslehrern waren ähnliche Vorstöße zuvor gescheitert.
Die Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer heißt künftig "Vereinigung für Staatsrechtslehre". Ihre Mitglieder fassten den Beschluss am Mittwoch auf der Jahrestagung in Bielefeld. Der alte Kurzname soll aber bleiben: VDStRL.
Den Antrag hatten unter anderem Andreas Voßkuhle, ehemaliger Präsident des BVerfG, sowie Angelika Nußberger, Ute Sacksofsky und Martin Burgi eingebracht. Eine erhebliche Gruppe von Mitgliedern fühle sich beim Begriff "Staatsrechtslehrer" nicht mitgemeint, heißt es in der Begründung. Der neue Name solle den gemeinsamen wissenschaftlichen Gegenstand hervorheben, ohne den Vereinszweck oder die Zusammensetzung zu verändern. Eine nachträgliche Korrektur der Vereinsgeschichte sei damit nicht verbunden.
Zweimal vier Stimmen zu wenig
Nur wenige Wochen zuvor waren zwei vergleichbare Umbenennungen gescheitert – beide Male fehlten genau vier Stimmen. Beim Deutschen Juristentag in Erfurt verfehlte der Kompromissname "djt – Recht mitgestalten e. V." am 16. September die nötige Zweidrittelmehrheit. Die Variante "Juristinnen- und Juristentag" war wegen geringer Aussichten gar nicht erst zur Abstimmung gekommen.
Sechs Tage später stimmte auch die Zivilrechtslehrervereinigung in Halle gegen den neuen Namen "Vereinigung Zivilrechtswissenschaft". 56 Mitglieder waren dafür, 19 dagegen, drei enthielten sich. Für die nötige Dreiviertelmehrheit fehlten vier Stimmen – ein Déjà-vu nach 2019, als ein erster Anlauf in Hamburg ebenfalls scheiterte.
Begleitdame statt Professorin
Die Debatte bei den Zivilrechtslehrern verlief dem Vernehmen nach hitzig. Gegner bezeichneten den Vorschlag als "Blödsinn" oder "doof", beriefen sich auf Tradition und sprachliche Bedenken. Befürworterinnen hielten die Vorstellung, eine Änderung komme zu spät, für "absurd". Eine Zivilrechtlerin berichtete, sie sei bei einer früheren Tagung als "Begleitdame" eingeordnet worden, eine andere als "Kinderbetreuerin".
Die Vereinigung der Arbeitsrechtslehrer hat den Schritt schon hinter sich. Im Oktober 2024 benannte sie sich in Wien einstimmig in "Vereinigung für Arbeitsrechtswissenschaft" um. Ihr Vorsitzender Rüdiger Krause berichtete von einem Beschluss ohne größere Diskussion.
Wer zählt mit?
Die 1922 gegründete VDStRL ist die älteste der betroffenen Vereinigungen, der Juristentag besteht seit 1860. Die Frage, wer sich in einem generisch maskulinen Namen wiederfindet, beschäftigt auch die Forschung. Eine Bibliografie der TU Dortmund versammelt Studien zum Einfluss geschlechtsspezifischer Sprache auf Berufswahrnehmung, Diskriminierung und Stereotype – von Stellenanzeigen über Schulbücher bis zu juristischen Texten.
Ob der Bielefelder Beschluss die Debatte in den anderen Vereinigungen neu entfacht, wird sich zeigen. Die VDStRL hat jedenfalls vorgemacht, dass es geht: neuer Name, altes Kürzel, gleiche Wissenschaft.
- Redaktion beck-aktuell, hg
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Staatsrechtslehrertagung benennt sich um. beck-aktuell, 08.10.2026 (abgerufen am: 12.10.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/207321)



