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Brandanschlag auf Starlink

Zwei 19-Jährige in Auslieferungshaft

Eine Antenne von Starlink auf dem Boden
Deutschen droht Auslieferung nach Bulgarien © ifeelstock / Adobe Stock

Acht Starlink-Antennen südlich von Sofia brannten – nun sitzen zwei 19-Jährige aus Duisburg und Moers in Auslieferungshaft. Was Bulgarien ihnen vorwirft und wie es weitergeht.

Drei Wochen nach einem Brandanschlag auf den Satellitendienst Starlink in der Nähe von Sofia hat das OLG Düsseldorf Auslieferungshaft gegen zwei 19-jährige Deutsche verhängt. Die Männer aus Duisburg und Moers waren vergangenen Freitag in Duisburg festgenommen worden. Gegen sie lägen europäische Haftbefehle aus Bulgarien vor, teilten das OLG und die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf mit.

Es gehe dabei um Brandstiftungsdelikte, sagte eine OLG-Sprecherin. Näher wollte sie sich mit Blick auf die zuständigen bulgarischen Behörden nicht äußern. Der Tatort liege in Bulgarien, das OLG werde zu gegebener Zeit über die Zulässigkeit einer Auslieferung zu entscheiden haben, hieß es in der Mitteilung.

Als Touristen eingereist und Antennen angezündet?

Die 19-jährigen Verdächtigen sollen laut dem Haftbefehl aus Bulgarien mit einem Auto mit deutschem Kennzeichen als Touristen aus Serbien eingereist sein und am 9. Oktober acht Starlink-Antennen südlich von Sofia angezündet haben, wie die bulgarische Nachrichtenagentur BTA berichtet hatte. Die Verteidiger der Männer wollen allerdings den Haftbefehl anfechten.

Das Satellitennetz Starlink ist ein strategisch wichtiger Bestandteil der ukrainischen Verteidigung gegen Russlands Angriffskrieg. Ende September war bereits in einer Bodenstation von Starlink südlich von Warschau ein Brand ausgebrochen. Später waren in Nürtingen bei Stuttgart zwei mutmaßliche Saboteure festgenommen worden, die den Anschlag verübt haben sollen. Die Regierung in Warschau hatte dies mit russischen Geheimdiensten in Verbindung gebracht.

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Bis zu zwölf Jahre Haft drohen

Den Verdächtigen des Anschlags bei Sofia drohen laut der Anklage der bulgarischen Staatsanwaltschaft Haftstrafen von drei bis zwölf Jahren. Die deutschen Behörden begründeten die Auslieferungshaft unter anderem mit der hohen Straferwartung in dem Verfahren. Es bestehe deshalb die Gefahr, dass die Verfolgten sich dem Auslieferungsverfahren entziehen würden.

Deutsche Staatsbürger können unter bestimmten Umständen zur Strafverfolgung ins Ausland ausgeliefert werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Tat im Wesentlichen in dem betroffenen Land begangen wurde. Außerdem muss das Land zusichern, dass nach Abschluss des Prozesses die Verurteilten auf Wunsch zur Verbüßung der Strafe wieder in ihr Heimatland zurückkehren dürfen.