Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Spionage in Deutschland

Haftstrafen für zwei Iran-Agenten in Hamburg

Ein Man steht im Gegenlicht an einem Fenster und schaut mit einem Fernglas raus. Daneben steht eine Kamera.
Spionage für Teheran © tiero / Adobe Stock

Zwei Männer haben im Auftrag Teherans jüdische und proisraelische Ziele in Deutschland für Anschläge ausgespäht. Sie wollten unter anderem Anschläge auf Volker Beck und Josef Schuster verüben. Ein Gericht hat sie deshalb nun zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat am Donnerstag zwei Männer wegen geheimdienstlicher Tätigkeit für den Iran zu langjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Der 54-jährige Hauptangeklagte erhielt achteinhalb Jahre Haft. Sein 43-jähriger Mitangeklagter muss für viereinhalb Jahre ins Gefängnis (OLG Hamburg, Urteil vom 15.10.2026 – 8 St 2/26). Das Gericht folgte den Anträgen der Bundesanwaltschaft; die Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Quds-Kräfte gaben die Befehle

Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Hauptangeklagte Ali S. für den Geheimdienst der iranischen Revolutionsgarden arbeitete und enge Kontakte zu deren Auslandseinheit, den sogenannten Quds-Kräften, unterhielt. Anfang 2025 beauftragten ihn deren Offiziere, Informationen über Josef Schuster und Volker Beck zu sammeln. Beide sollten als Anschlagsziele dienen. Ali S. kundschaftete im Frühjahr 2025 in Berlin verschiedene Orte aus, darunter einen koscheren Lebensmittelhandel, für den er einen Brandanschlag vorbereitete.

Parallel suchte der 54-Jährige nach Komplizen. Spätestens im Mai 2025 wandte er sich an Tawab M., um ihn für ein Attentat auf Beck zu gewinnen. Die beiden einigten sich nach Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft darauf, eine dritte Person zu finden, die eine Waffe beschaffen und den Anschlag ausführen sollte.

In eigener Sache: So sehen Sie mehr von beck-aktuell bei Google
Bessere Suchergebnisse für Juristen

In eigener Sache: So sehen Sie mehr von beck-aktuell bei Google

Eine neue Google-Funktion kann die eigenen Suchergebnisse besser machen. Gegen die Informationsüberflutung können Sie jetzt selbst bestimmen, welche Webseiten Sie bevorzugen. Wie Sie beck-aktuell zu Ihren Favoriten hinzufügen, sehen Sie hier.

Von Aarhus nach Hamburg

Die dänische Polizei nahm Ali S. am 26. Juni 2025 in Aarhus fest, Tawab M. wurde am 5. November 2025 ebenfalls in Dänemark verhaftet. Beide kamen im Wege der Rechtshilfe nach Deutschland und sitzen seitdem in Untersuchungshaft. Die Bundesanwaltschaft hatte Ali S. unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB), Agententätigkeit zu Sabotagezwecken (§ 87 StGB) sowie versuchter Beteiligung an Mord und schwerer Brandstiftung (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211, § 306a StGB) angeklagt. Tawab M. war wegen versuchter Beteiligung an einem Mord (§ 30 Abs. 2 i.V.m. § 211 StGB) angeklagt.

Der Prozess vor dem 8. Strafsenat hatte am 26. Juni 2026 begonnen und umfasste 19 Verhandlungstage. Nach der Festnahme von Ali S. hatte das Auswärtige Amt den iranischen Botschafter einbestellt. Der Iran wies die Vorwürfe zurück und sprach von einer Kampagne, die vom Krieg gegen den Iran ablenken solle.