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Verunglimpfung des Staates

Staatsanwaltschaft Gera stellt Verfahren gegen Höcke ein

Nahaufnahme von Björn Höcke bei einer Pressekonferenz
Björn Höcke bei einer Pressekonferenz der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag © picture alliance/dpa | Martin Schutt

Höcke hielt am Tag der Deutschen Einheit im Jahr 2022 eine Rede in Gera, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich zog. Warum das Verfahren nun trotzdem ohne Konsequenzen bleibt.

Die Staatsanwaltschaft Gera hat ein Verfahren gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates eingestellt. Die Ermittlungsbehörde verwies darauf, dass Höcke vom LG Halle bereits zweimal wegen der Verwendung einer verbotenen SA-Parole verurteilt wurde. 

"Die Strafe, die wegen der angezeigten Tat verhängt werden könnte, fiele daneben voraussichtlich nicht beträchtlich ins Gewicht", teilte die Staatsanwaltschaft Gera mit. Zuerst hatte das Nachrichtenportal "t-online" über die Einstellung des Verfahrens berichtet.

Den Angaben der Staatsanwaltschaft Gera zufolge wurde die Entscheidung, von einer Verfolgung in dem Verfahren abzusehen, bereits Mitte Dezember 2025 getroffen. Bei dem Verfahren ging es um eine Rede von Höcke, die er am Tag der Deutschen Einheit am 3. Oktober 2022 in Gera hielt. Die Staatsanwaltschaft Gera begründete die Einstellung des Verfahrens auch damit, dass im Falle einer Verurteilung mit den Strafen der Urteile vom LG Halle eine Gesamtstrafe hätte gebildet werden müssen. 

Höcke war wegen der Verwendung der SA-Losung vom LG Halle zu Geldstrafen in Höhe von 100 Tagessätzen und 130 Tagessätzen zu je 130 Euro verurteilt worden. Die Urteile sind rechtskräftig.