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Staatsanwaltschaft beanstandet "Todesurteil"-Rhetorik des Verteidigers in Verfahren gegen ehemaligen SS-Sanitäter

„Das unsichtbare Recht“

Im Strafprozess gegen einen ehemaligen SS-Sanitäter kritisiert die Staatsnwaltschaft die Äußerungen des Verteidigers gegenüber Journalisten am Rande des Prozesses, das Verfahren gegen seinen Mandanten sei für diesen "ein Todesurteil ohne die Möglichkeit des Rechtsmittels". Dies sei nicht hinnehmbar, da durch eine solche Aussage dem Verfahren die Berechtigung abgesprochen werde, die Tat- und Schuldfrage zu klären.

Staatsanwaltschaft: Verteidiger spricht Klärung der Tat- und Schuldfrage Berechtigung ab

Das Strafverfahren gegen den Angeklagten diene dem Zweck, die Vorwürfe in einem rechtsstaatlichen Verfahren aufzuklären, so die Staatsanwaltschaft weiter. Dabei habe der Gesetzgeber eine Altersgrenze nicht vorgesehen. Die Erklärung des Verteidigers verletze die Opfer und die Überlebenden von Auschwitz in ihrem Anspruch auf Respekt und Empathie. Sie stelle in nicht hinnehmbarer Weise die Verbrechen in Auschwitz in einen vergleichenden Kontext mit einem rechtsstaatlichen Verfahren. Damit solle offenbar dem Strafverfahren und den an ihm beteiligten Gerichten, der Staatsanwaltschaft und den Nebenklägern die Berechtigung abgesprochen werden, die Tat- und Schuldfrage zu klären. Die Staatsanwaltschaft will sich weiterhin für einen sachlichen Fortgang des Verfahrens einsetzen.