Ehemaliger KZ-Wachmann vor Gericht

Zitiervorschlag
Florentine Dame: Ehemaliger KZ-Wachmann vor Gericht. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181051)
Beihilfe zum Mord in 170. 000 Fällen. Monströs klingt der Vorwurf gegen einen einzelnen, erst recht da seine mutmaßlichen Taten mehr als sieben Jahrzehnte zurückliegen. Doch der Schrecken des Holocaust verjährt nicht. Welche Schuld ein Wachmann, damals erst Anfang 20, im Konzentrationslager von Auschwitz trug, ermittelt ab 11.02.2016 ein Gericht in Detmold. Sein Fall ist das Ergebnis jüngerer Ermittlungen gegen eine ganze Reihe hochbetagter früherer SS-Leute - und Ausdruck eines späten Umdenkens der Justiz.
Staatsanwaltschaft: Angeklagter wusste als Wachmann von Grausamkeiten
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann aus dem Kreis Lippe vor, zwischen 1943 und 1944 als Teil des SS-Totenkopfsturmbanns im Stammlager von Auschwitz tätig gewesen zu sein. In dieser Zeit kamen laut den Ermittlern 92 Transporte mit jüdischen Deportationsopfern an. Wer nicht arbeitsfähig war, wurde in die Gaskammern getrieben. Es gab Massenerschießungen, andere überlebten die grausamen Lagerbedingungen nicht. Davon habe der einstige Unterscharführer gewusst, sind die Ermittler überzeugt. Ihm müsse klar gewesen sein, dass das Vernichtungssystem nur funktionieren konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie ihn bewacht wurden.
Aktuell mehrere Prozesse gegen greise mutmaßliche Mordgehilfen
Der Prozess steht damit in einer Reihe mit einigen anderen Auschwitz-Verfahren dieses Jahrzehnts: In Neubrandenburg steht Ende Februar 2016 der Prozessauftakt gegen einen 95 Jahre alten früheren Angehörigen des SS-Sanitätsdienstes in Auschwitz-Birkenau an. In Hanau soll Mitte April 2016 das Hauptverfahren gegen einen 93-Jährigen Ex-Wachmann des KZ beginnen - vor der Jugendkammer, weil er anfangs erst 19 Jahre alt war. In Kiel ist eine 92-Jährige Frau angeklagt: Als Funkerin der Lager-Leitung soll sie bei der systematischen Ermordung verschleppter Juden geholfen haben. Die Anklagen machen deutlich: Mordbeihilfe verjährt ebenso wenig wie Mord. Dass heute hochbetagte Ex-SS-Leute noch nach Jahrzehnten damit rechnen müssen, belangt zu werden, liege aber auch an einem Umdenken der Strafverfolgungsbehörden, erklärt Staatsanwalt Jens Rommel.
Früher Anklage nur bei möglichem Nachweis direkter Tatbeteiligung
Er ist Leiter der Zentralen Stelle zur Aufklärung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg. In den ersten Jahrzehnten nach dem Krieg habe man sich stärker auf die Täter und nicht auf die Gehilfen konzentriert, sagt er. Belangt wurde, wer selbst geschossen hatte, Gas in die Kammern leitete oder Tötungsbefehle gab. Gegen Gehilfen in den KZ hatte es zwar in den 1960er Jahren Verurteilungen gegeben. Die Ansätze dieser Rechtspraxis wurden aber im Keim erstickt. 1969 entschied der Bundesgerichtshof, nicht jeder, der in die Vernichtungsmaschinerie der KZ eingebunden war, sei für alles, was dort geschah, verantwortlich. Fortan klagten die Staatsanwaltschaften nur noch an, wenn sie direkte Tatbeteiligungen auch nachweisen konnte.
Verurteilung Demjanjuks als Wendepunkt
Wendepunkt war die Anklage und spätere Verurteilung von John Demjanjuk: Er wurde 2011 wegen Beihilfe zum Mord an 28.000 Juden für schuldig gesprochen, weil er als Wachmann im Vernichtungslager Sobibor tätig gewesen war. “Das Gericht machte damit deutlich: Ohne die einzelnen Räder in der Maschine hätte das Vernichtungssystem nicht funktioniert“, sagt Rommel. Dieser Grundgedanke habe auch seine Behörde zu neuen Ermittlungen veranlasst. Es folgte ein aufsehenerregender Prozess gegen den als “Buchhalter von Auschwitz“ bezeichneten Oskar Gröning. Das Urteil: Vier Jahre Haft wegen Beihilfe zum Mord an mindestens 300.000 Juden. Der Richter des Landgerichts Lüneburg kritisierte in seiner Urteilsbegründung im Sommer 2015 die frühere Rechtsprechung, die so viele SS-Leute am Rande der mörderischen Geschehnisse hatte davon kommen lassen.
Prozesse kommen für die allermeisten zu spät
Von 6.500 SS-Männern, die in Auschwitz über Jahre ihren Dienst taten, seien bislang nur 49 verurteilt worden. Heute sind die neu aufgenommenen Ermittlungen gegen die möglichen KZ-Schergen auch anderer Lager wie Majdanek, Bergen-Belsen und Neuengamme ein Wettlauf gegen die Zeit. Vor Gericht gestellt werden nur greise Männer und Frauen - wer am Ende des Krieges erwachsen war, ist heute über 90 Jahre alt. “Für die allermeisten ist es zu spät“, sagt Werner Renz vom Fritz Bauer Institut, das sich mit der Geschichte der Holocaust-Aufarbeitung beschäftigt. Für umso wichtiger hält Renz Prozesse wie den, der nun in Detmold beginnt: Es gehe um Genugtuung und eine längst überfällige Korrektur einer empörenden Rechtsauffassung, sagt er.
BGH-Entscheidung im Fall "Gröning" erwartet
Mit banger Hoffnung blickt Nazi-Jäger Rommel in Richtung Bundesgerichtshof. Dieser wird demnächst über die Revision im Fall des früheren SS-Manns Oskar Gröning entscheiden und damit auch ein Zeichen setzen für die Ludwigsburger Nazi-Jäger, gegen wen und ob sie künftig Ermittlungen führen können. “Ich gehe davon aus, dass die Verurteilung trägt und das Urteil nicht aufgehoben wird“, sagte Rommel gegenüber Medienvertretern am 09.02.1216. Sollten die höchsten deutschen Strafrichter Gröning Recht geben, müsste eine Handvoll ähnlicher Fälle eingestellt werden. Rommel hofft, dass der BGH ausgehend vom Fall Gröning seine Haltung aus dem Jahr 1969 revidiert. Damals hielten die Richter eine bloße Eingliederung in das Konzentrationslager Auschwitz als nicht ausreichend für eine Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord.
Rommel hofft auf positive Signale aus Karlsruhe
“Ich erhoffe mir, dass der BGH die Gelegenheit ergreift, sich mit seiner damaligen Auschwitz-Rechtsprechung auseinanderzusetzen. Und die Frage klärt, ob der Gehilfe einen bestimmten Mord konkret gefördert haben muss. “Rommels Hoffnung auf positive Signale aus Karlsruhe nähren sich aus der schriftlichen Begründung des Urteils gegen Gröning. Darin hatte sich das Landgericht Lüneburg eingehend mit dem Begriff “Tatbeitrag“ und “Gehilfe“ auseinandergesetzt und als Beispiel dafür den Helfer der Attentäter des 11.09.2001, Mounir El Motassadeq, angeführt. Er war 2007 wegen Beihilfe zu den Terroranschlägen in den USA verurteilt worden, der BGH hat das Urteil bestätigt. Als Gehilfe gilt jeder, der eine Tat “objektiv fördert oder erleichtert.“ Nicht alle früheren SS-Beschäftigte gehören laut Rommel dazu, aber viele. “Und einige davon leben noch.“
- dpa
Zitiervorschlag
Florentine Dame: Ehemaliger KZ-Wachmann vor Gericht. beck-aktuell, 09.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/181051)



