"Reichsbürger" im Visier des Verfassungsschutzes

Zitiervorschlag
"Reichsbürger" im Visier des Verfassungsschutzes. beck-aktuell, 23.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166966)
Einen Monat nach den tödlichen Schüssen eines sogenannten Reichsbürgers auf einen Polizisten wird die Bewegung jetzt bundesweit vom Verfassungsschutz beobachtet. Das kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) am 22.11.2016 in Berlin an. "Wir haben in dieser Woche Einigkeit erzielt, dass ab sofort auch die Reichsbürger in ganz Deutschland Sammelbeobachtungsobjekt des Bundesamts für Verfassungsschutz und der Länder werden", sagte der Minister bei den Haushaltsberatungen im Bundestag.
Bewegung erkennt Grundgesetz, Behörden und Gerichte nicht an
Die Anhänger der Bewegung erkennen die Bundesrepublik nicht an und behaupten, das Deutsche Reich bestehe bis heute fort. Sie sprechen Grundgesetz, Behörden und Gerichten die Legitimität ab und akzeptieren keine amtlichen Bescheide.
Erschießung eines Polizisten führte zu Neubewertung der Bewegung
De Maizière hatte bereits im Oktober 2016 eine Neubewertung der Bewegung angekündigt, nachdem ein "Reichsbürger" in Bayern einen Polizisten erschossen hatte. Mehrere Landesbehörden für Verfassungsschutz haben die Bewegung bereits im Visier. Bislang werden aber oft nur Teile davon beobachtet.
Andere Einschätzung noch im September 2015
Noch im September 2015 hatte das Ministerium auf die Frage, warum die Bewegung nicht vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werde, argumentiert, dass keine einheitliche "Reichsbürgerbewegung" existiere und die Aktivitäten in jedem Einzelfall zu prüfen seien. Im Bundestag betonte de Maizière nun: "Wer diesen Staat ablehnt, der kann auch keinen Pfennig Staatsbürgergeld erhalten und glauben, er könne Polizist oder sonstwo im öffentlichen Dienst sein."
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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"Reichsbürger" im Visier des Verfassungsschutzes. beck-aktuell, 23.11.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/166966)



