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Drohende Gefängnisstrafe

Rechtsextremist Liebich legt Revision ein

Schutz des Anwaltsberufs

Der Rechtsextremist Sven Liebich möchte nicht ins Gefängnis. Er hat Revision gegen ein Urteil eingelegt, mit dem ihn das LG Halle am 2. August zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt hatte. Der Vorwurf: Volksverhetzung und üble Nachrede.

Nun muss sich das OLG Naumburg mit dem Fall beschäftigen. Da es sich dabei um die Revisionsinstanz handelt (in erster Instanz hatte bereits das AG Halle entschieden), wird das Urteil des LG nur noch auf mögliche Rechtsfehler geprüft.

Liebich organisiert seit 2014 regelmäßig Demonstrationen, oft auf dem Marktplatz in Halle. Immer wieder kam es dabei auch zu Auseinandersetzungen mit Gegendemonstranten. Schon mehrfach haben sich Gerichte mit Beschuldigungen gegen ihn auseinandergesetzt.