Grundstückskauf der König Fahd Akademie in Berlin unzulässig

Zitiervorschlag
Grundstückskauf der König Fahd Akademie in Berlin unzulässig. beck-aktuell, 20.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172856)
Der bereits im Jahr 2010 geschlossene Kaufvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Königreich Saudi Arabien über ein Grundstück an der Charlottenburger Glockenturmstraße ist nach Recherchen des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) unzulässig. Wie der rbb am 20.07.2016 berichtet, beinhaltet der Vertrag nach Ansicht des zuständigen Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg eine unzulässige Klausel. Danach dürften die Saudis auf dem rund 9.000 Quadratmeter großen Gelände nur eine Schule für Kinder ihrer Botschaftsmitarbeiter errichten, jedoch keine Moschee. Genau diese Einschränkung sei nach Ansicht des Gerichts unzulässig.
Auch Verwaltungsrechtler hält Nutzungsbeschränkung für unzulässig
Mit der Klausel solle verhindert werden, dass auf dem Gelände neben einer Schule mit Gebetsräumen auch eine Moschee entsteht. Der Rohbau des vierstöckigen Gebäudes stehe bereits. Die saudische Einrichtung sei umstritten, denn deren Zentrale in Bonn habe vor Jahren mit islamistischen Aktivitäten für Aufsehen gesorgt. Den Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen habe die Einrichtung beschäftigt, weil dort zum Heiligen Krieg aufgerufen worden sein soll. Wie der rbb mitteilt, sei die Nutzungsbeschränkung auch nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Ulrich Battis unzulässig. Der Eintrag ins Grundbuch sei laut Battis so nicht möglich, der Kaufvertrag somit unwirksam. Die landeseigene Berliner Immobilienagentur BIM habe sich aus Geheimhaltungsgründen zu dem Vorgang nicht äußern wollen.
- Redaktion beck-aktuell
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Grundstückskauf der König Fahd Akademie in Berlin unzulässig. beck-aktuell, 20.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172856)



