Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

Psychisch kranke Täter – Zwischen Strafe und Therapie

Ein Etappenziel ist erreicht

Ein Mann stößt in Berlin eine junge, fremde Frau vor die U-Bahn und damit in den Tod. Ein anderer erdrosselt vermutlich seinen Bruder und versteckt ihn in einer Mülltonne. Die beiden mutmaßlichen Täter wurden zunächst in die Psychiatrie eingewiesen und warten nun auf ihren Prozess. Können sie überhaupt bestraft werden oder sind sie so krank, dass das nicht möglich ist? Die jüngsten tödlichen Attacken in der Hauptstadt haben noch eine andere Frage aufgeworfen: Gibt es immer mehr psychisch kranke Straftäter, die unberechenbar Angst und Schrecken verbreiten?

Immer wieder psychisch kranke Täter

Ein Blick in das deutschlandweit größte Strafgericht in Berlin-Moabit zeigt: Hier stehen immer wieder Menschen vor Gericht, die für ihre Taten nicht verantwortlich zu machen sind. Mutter im religiösen Wahn erstochen. Wildfremde Passanten auf offener Straße mit Bierflasche attackiert, weil eine innere Stimme das befiehlt. Wahllos Schüsse vom Balkon abgefeuert. Das ist nur ein Ausschnitt aus Anklagen, in denen die Dauer-Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt wird. Gutachten werden erstellt, das Gericht entscheidet über eine Unterbringung.

Schuldunfähigkeit in § 20 StGB geregelt

Das Strafgesetzbuch legt in § 20 StGB fest, wer schuldunfähig ist. "Ohne Schuld handelt, wer bei Begehung der Tat wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit unfähig ist, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln", heißt es dort. Der folgende Paragraf regelt die verminderte Schuldfähigkeit. Aus den §§ 20 und 21 StGB könne nicht allein auf eine psychische Erkrankung geschlossen werden, sagt die Sprecherin des Berliner Landgerichts, Lisa Jani. Auch stark betrunkene Täter könnten vorübergehend schuldunfähig sein. Die Unterbringung in der Psychiatrie komme nur in Betracht, wenn von einem zur Tat Schuldunfähigen wegen seines Zustandes auch künftig Straftaten zu erwarten seien und er deshalb für die Allgemeinheit eine Gefahr sei.

Gerichtsgutachter verneint Zuwachs an psychisch kranken Tätern

Gerichtsgutachter Hans-Ludwig Kröber vom Institut für Forensische Psychiatrie der Charité sieht keine Zunahme bei psychisch kranken Straftätern. Das Gegenteil treffe zu, teilt Kröber der Deutschen Presse-Agentur schriftlich mit. Die Zuordnung zur Kategorie «vermindert schuldfähig» sei bei gravierenden Straftaten eher abnehmend. Die Zahl der Schuldunfähigen und vermindert Schuldfähigen sei vor allem dadurch gesunken, dass Richter nicht mehr jeden Alkohol- oder Drogenrausch glaubten. Die Zahl der dauerhaft Schuldunfähigen sei ziemlich konstant. Weniger als 1% aller Schizophrenen etwa begehe Gewalttaten. Deutlich gewachsen sei aber die Bereitschaft von Gerichten, Schizophrene schon bei kleineren Gewaltdelikten unbefristet in den Maßregelvollzug einzusperren, statt sie mit Therapieauflagen laufen zu lassen, schätzt der Professor ein.

Statistik weist keinen Anstieg aus

Juristin Jani verweist auf die Statistik. Von 52.930 Verurteilten nach allgemeinem Strafrecht im Jahr 2009 waren in Berlin 82 schuldunfähig. Von diesen wurden 68 in ein psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen. 17 Menschen, die als vermindert schuldfähig eingestuft wurden, bekamen dort ebenfalls einen Platz. Im Jahr 2014 waren von 47.415 verurteilten Tätern 46 schuldunfähig, 37 von diesen kamen in die Psychiatrie, ebenso wie 10 vermindert Schuldfähige.

Unterbringung wird oft nicht als angemessene Strafe gesehen

Für überlebende Opfer, zurückgebliebene Angehörige und auch für viele Bürger dürfte es ein schwacher Trost sein, dass der Anteil solcher Täter sehr klein ist. Wie kann man damit leben, dass Mord oder Totschlag nicht mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden? "Auch die lebenslange Unterbringung bedeutet, dass ein Mensch aus dem Verkehr gezogen wird", betont der Leipziger Journalistik-Professor Marcel Machill. Strafen würden aus mangelnder Sachkenntnis in der Bevölkerung wie auch von Journalisten oft als zu milde eingeschätzt, weil die Erwartungen zu hoch seien. Dabei werde das im Gesetz vorgesehene Höchststrafmaß von den Gerichten nur selten angewendet.

Medienberichterstattung fokussiert auf "krasse Einzelfälle"

Erst durch die mediale Aufmerksamkeit für krasse Einzelfälle mit schuldunfähigen Tätern entstehe der Eindruck, dass sich solche Taten häufen, sagt Machill. Ihm zufolge müsste mehr über alltägliche Streitigkeiten – vom nachbarschaftlichen Ast überm Gartenzaun etwa – statt über Sensationen zu lesen sein. Davon seien mehr Bürger betroffen.