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Prozess um Geiselnahme in ICE beginnt an anderem Gericht neu

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Im Prozess um eine Geiselnahme im ICE Berlin-Hamburg muss sich der Angeklagte nun wegen eines Staatsschutzdelikts verantworten. Das Landgericht Potsdam habe das Verfahren an das Kammergericht Berlin weitergegeben, erklärte der Vorsitzende Richter am 29.06.2015 in Potsdam. Ein 24-Jähriger aus Künzelsau (Baden-Württemberg) hatte gestanden, den Zug aus politischen Motiven im November 2014 gekapert zu haben.

Passagiere bedroht und politische Forderung gestellt

Er habe mit einer Schreckschusspistole den Zugchef und bis zu sechs Passagiere bedroht. Um sich Respekt zu verschaffen, schoss der Mann damals in einen Sitz. Dann forderte er vom Zugchef, dass dieser ein Schreiben mit Forderungen am Telefon vorliest. Darin verlangte er, dass der Bundespräsident, die Kanzlerin und der Bundesaußenminister "auf das Schärfste" missbilligen sollten, dass Palästina von Spanien, Schweden und Großbritannien als eigenständiger Staat anerkannt wird. Zudem sollten 500.000 Euro an ihn gezahlt werden. Er wurde von einem Fahrgast überwältigt und von der Bundespolizei festgenommen.

Täter zunächst in Maßregelvollzug verbracht

Der Zug wurde gestoppt. Die Fahrgäste mussten in einen anderen ICE nach Hamburg umsteigen. Den gestoppten Zug untersuchte die Spurensicherung. Weil zunächst Zweifel an seiner Zurechnungsfähigkeit bestanden, wurde der 24-Jährige nach der Tat in den Maßregelvollzug gebracht. Später attestierte ihm ein Gerichtsgutachter volle Schuldfähigkeit – und er kam in Untersuchungshaft.