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Paris fordert weltweites "Recht auf Vergessenwerden“

Schutz des Anwaltsberufs

In Europa gibt es ein gerichtlich verbrieftes "Recht auf Vergessenwerden“ auch im Internet. Aus Sicht der französischen Datenschützbehörde CNIL muss das weltweit wirken. Eine informelle Beschwerde des Suchmaschinenbetreibers Google gegen eine entsprechende Vorgabe aus Paris wurde abgelehnt, wie die CNIL am 21.09.2015 bekanntgab.

EuGH bejaht "Recht auf Vergessenwerden"

Menschen in Europa können unter bestimmten Bedingungen verlangen, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus Ergebnislisten in Internet-Suchmaschinen verschwinden zu lassen. Das hatte der Europäische Gerichtshof 2014 entschieden (EuR 2014, 698).

CNIL fordert Löschung für alle Google-Versionen

Google löscht in solchen Fällen nur Ergebnisse aus europäischen Versionen seiner Suche, also etwa "google.de" in Deutschland, "google.fr" in Frankreich oder "google.es" in Spanien. Die internationale Site "google.com" oder Versionen anderer Länder bleiben ausgespart. Aus Sicht der französischen Datenschützer reicht das nicht aus. Erkenne Google ein Löschersuchen an, müsse dies für alle Varianten gelten. Sonst könne das Ergebnis leicht von Europa aus mit einer Suche auf "google.com" gefunden werden. Damit würde das individuelle Recht abhängig von der Fähigkeit des Internetnutzers, so die CNIL. Zudem werde mit der Vorgabe nicht die Information aus dem Internet gelöscht, sondern nur verhindert, dass Trefferlisten im Zusammenhang mit Personennamen gewisse Seiten anzeigten.

Google "besorgt" über Entwicklung

Google hatte bereits zuvor von einer "beunruhigende Entwicklung" gesprochen. Kein Land solle die Autorität haben, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen könne, hieß es bei dem Unternehmen zum Verfahren. Sollte Google der Vorgabe der Franzosen nicht nachkommen, drohen Strafen entsprechend dem französischen Datenschutzgesetz. Die CNIL hatte im Jahr 2014 bereits eine Strafe von 150.000 Euro gegen Google verhängt, weil das Unternehmen sich weigerte, umstrittene Regeln zum Umgang mit Nutzerinformationen zu ändern.