Keine Ermittlungen gegen Bundesanwälte

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Keine Ermittlungen gegen Bundesanwälte. beck-aktuell, 07.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169336)
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe wird kein Ermittlungsverfahren gegen Bundesanwälte wegen der Vernichtung des Notizbuchs eines mutmaßlichen NSU-Unterstützers einleiten. Das sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Tobias Wagner, am 06.10.2016 der Deutschen Presse-Agentur. Die beiden Nebenklage-Anwälte im NSU-Prozess, Mehmet Daimagüler und Seda Basay, hatten den Vorgang angezeigt.
Nicht strafbare Fahrlässigkeit
Wagner sagte, es habe sich kein Anfangsverdacht für eine Straftat ergeben. Seine Behörde habe geprüft, ob gegen Mitarbeiter der Bundesanwaltschaft wegen Rechtsbeugung oder Strafvereitelung ermittelt werden müsse. Das sei aber nicht der Fall. Die Vernichtung von Asservaten sei grundsätzlich rechtmäßig, wenn das betreffende Verfahren abgeschlossen sei. Das vom Bundesinnenministerium verhängte generelle Verbot, Unterlagen aus dem NSU-Komplex zu vernichten, gelte für die Bundesanwaltschaft nicht. "Es würde sich eher um eine Fahrlässigkeit handeln, die nicht strafbar ist", sagte Wagner.
Notizbuch gehörte Chemnitzer Neonazi
Das vernichtete Notizbuch gehörte einem Chemnitzer Neonazi, gegen den die Bundesanwaltschaft noch ein Ermittlungsverfahren führt. Sie geht dem Verdacht nach, er habe den "Nationalsozialistischen Untergrund" (NSU) unterstützt, für dessen überwiegend rassistisch motivierte Mordserie Beate Zschäpe angeklagt ist.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Keine Ermittlungen gegen Bundesanwälte. beck-aktuell, 07.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/169336)



