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NPD-Verbotsverfahren

Bundesrat legt fristgerecht neue Unterlagen zur Abschaltung von V-Leuten vor

Berufe mit Haltung

Im NPD-Verbotsverfahren haben die Länder dem Bundesverfassungsgericht fristgerecht neue, bislang geheime Unterlagen vorgelegt, die belegen sollen, dass alle V-Leute aus den NPD-Führungszirkeln abgezogen wurden. Dies teilt der Bundesrat am 15.05.2015 mit.

Auskunft zu Anzahl abgeschalteter V-Personen in Bund und Ländern

Das BVerfG hatte den Bundesrat mit Hinweisbeschluss vom 19.03.2015 (Az.: 2 BvB 1/13) aufgefordert, weitere Beweise zur Abschaltung von V-Leuten in der NPD-Führungsspitze vorzulegen. Zu dem nun von den Verfahrensbevollmächtigten des Bundesrates eingereichten Schriftsatz heißt es in der Mitteilung: «Dazu werden mit dem Schriftsatz in beispielloser Weise interne Vermerke, Erlasse, Gesprächsprotokolle, E-Mails und andere Inhalte von Akten der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder offengelegt, die bisher der Geheimhaltung unterlagen. Zugleich werden nicht nur interne Arbeitsabläufe der Sicherheitsbehörden in Bezug auf V-Personen dargestellt, sondern auch die jeweilige Anzahl der V-Personen in Bund und in den Ländern genannt, die im Hinblick auf das NPD-Verbotsverfahren auf der Führungsebene der NPD und ihrer Teilorganisationen abgeschaltet wurden».

Namen der ehemaligen V-Leute aus Sicherheitsgründen geschwärzt

Die Abschaltung der V-Leute und der Zeitpunkt der Abschaltung würden unter anderem durch die Vorlage von – bisher geheimen – Abschalterklärungen und Abschaltvermerken sowie von interner Kommunikation der Sicherheitsbehörden belegt, so der Bundesrat weiter. Die Namen der ehemaligen V-Leute seien in den Unterlagen geschwärzt worden, um Leib und Leben dieser Personen sowie die Funktionsfähigkeit der Sicherheitsbehörden nicht zu gefährden.