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LG Ulm macht Sparern im Streit um "Scala-Verträge" der Sparkasse Ulm Hoffnung

Parken in Pink

Im Streit um die Zinsberechnung gut verzinster Sparverträge hat das Landgericht Ulm den klagenden Sparern Hoffnung gemacht. Am 13.07.2015 ging es vor dem Gericht um die Frage, ob der variable Grundzins bei sogenannten Scala-Sparverträgen in einem absoluten oder relativen Verhältnis zu einem Referenzzins gekoppelt sein muss. Das Urteil dürfte nach aktuellem Stand im Sinne der Sparer fallen.

Kläger kämpfen für relativen Zinsbezug

Die Kläger fordern einen relativen Zinsbezug, weil die Zinsen ihrer Auffassung nach sonst ins Minus rutschen könnten. Auch die Kammer sprach sich für ein relatives Verhältnis aus. "Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig, da sehen wir wenig Spielraum", sagte Richterin Julia Böllert. Verhandelt wurden am 13.07.2015 mehrere Klagen von Sparern.

Konditionen der Scala-Papiere werden für Sparkasse zum Problem

Die Konditionen der Scala-Papiere sehen unter anderem vor, dass Kunden für eine Laufzeit von bis zu 25 Jahren die monatliche Sparrate auf bis zu 2.500 Euro erhöhen können und zusätzlich zum Grund- einen Bonuszins von bis zu 3,5% Prozent erhalten können. Hintergrund des Streits ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Zwischen 1993 und 2005 hatte die Ulmer Sparkasse 22.000 der sogenannten Scala-Verträge mit ihren Kunden abgeschlossenen.

Sparkasse bietet Alternative oder Kündigung an

Seit eineinhalb Jahren streitet die Bank mit ihren Anlegern über das gut verzinste Anlageprodukt. Sie hatte versucht, Sparer mit Alternativen aus den hochverzinsten Verträgen zu locken - ansonsten drohe die Kündigung. Das LG hatte bereits im Januar 2015 entschieden, dass die Sparkasse die Verträge nicht einfach kündigen darf - die Bank legte gegen das Urteil Berufung beim Stuttgarter Oberlandesgericht ein. Auch zum Bonuszins äußerte sich die Richterin: "Wer so etwas verspricht, der muss es auch übernehmen“, sagte Böllert. Neben der Festlegung der Zinsen geht es in dem Rechtsstreit vor allem darum, ob die Sparkasse die Verträge durch ein Schlupfloch beenden kann und ob sie den Kunden zu Recht die Erhöhung der monatlichen Sparraten verweigert hat. Am 07.08.2015 will das Gericht entscheiden.

Verbraucherzentrale sieht Signalwirkung für andere Banken

Der Ulmer Rechtsanwalt Christoph Lang, der Dutzende Sparer vertritt, griff einem Urteil bereits nach diesem Verhandlungstag voraus. "Wir haben wieder zu 100% gewonnen“, sagte er. Die Nachzahlungsansprüche eines durchschnittlichen Scala-Sparers könnten sich demnach auf Tausende Euro belaufen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat der Fall Signalwirkung auch für andere Banken. "Viele Sparkassen haben einen Ratensparplan mit Bonuszins vertrieben“, sagte Altersvorsorge-Experte Niels Nauhauser. Deshalb würden auch andere Geldhäuser auf den Ausgang des Scala-Streits schauen. Scala-Sparern rät Nauhauser, eine Klage zu prüfen.