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LG Karlsruhe regt Vergleich zur Entschädigung von Harry Wörz an

Revitalisierte VwGO

Im Entschädigungsprozess des Justizopfers Harry Wörz hat das Landgericht Karlsruhe am 08.06.2015 einen Vergleich angeregt. Wörz fordert vom Land Baden-Württemberg eine höhere als ihm bisher zuerkannte Entschädigung. Er hatte viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen, nachdem er zu Unrecht wegen versuchten Totschlags an seiner Ex-Frau verurteilt worden war.

Vergleichsvorschlag nach detaillierter Befragung zu damaliger beruflicher Perspektive

Der Vergleichsvorschlag sieht unter anderem vor, dass Wörz bei der staatlichen Ausgleichszahlung die Berufsjahre 2002 bis 2010 mit Abschlägen angerechnet werden. Beide Seiten haben nun einen Monat Zeit, über den Vorschlag nachzudenken. Der Prozess begann für Wörz mit quälend detaillierten Fragen der Richter zu Bewerbungen im Jahr 1996 und seinen Aussichten auf Jobs als Bauzeichner. Zu diesem beruf hatte Wörz sich vor seiner Verurteilung weitergebildet. Diese Informationen sind für die Bestimmung der Entschädigung wichtig, doch nicht immer konnte Wörz nach so langer Zeit umfassend antworten.

Nur wechselnde Jobs nach Entlassung  

Noch gut vor Augen stand ihm hingegen die Zeit nach dem Gefängnis und seine schwierige Suche nach Arbeit. «Man weiß nicht, wann man dich wieder ins Gefängnis tut», hätten Arbeitgeber wiederholt gesagt. «Es hing immer alles in der Luft.» In der Bäckerei, als Staplerfahrer oder als Lagerarbeiter: Die wechselnden Jobs, die er nach dem Gefängnis hatte, habe er nur über Freunde und Bekannte bekommen. «Mir war egal, was ich gemacht habe, Hauptsache, nicht daheim rumsitzen».

Wörz macht höheren Verdienstausfall geltend  

Bislang hat der Staat dem Installateur knapp 156.000 Euro zugebilligt. Wörz will vom Land Baden-Württemberg zusätzlich 86.000 Euro für seinen Verdienstausfall. Außerdem verlangt er einen Ausgleich der Kosten für Anwälte und Möbel aus seiner wegen der Haft aufgelösten Wohnung in Höhe von 26.000 Euro (Az.: 10 O 370/14). Schließlich fordert er eine Berufsunfähigkeitsrente über das Jahr 2016 hinaus.

Generalstaatsanwaltschaft erkennt bisher nicht alle Ansprüche an  

Wörz leidet nach eigenen Angaben seit dem Gefängnis unter Schlaflosigkeit und seit zehn Jahren unter Depressionen; seitdem laufe er nur noch als «Notstromaggregat». Seit Mitte 2010 ist er krankgeschrieben. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe wollte bislang nicht alle Ansprüche anerkennen und ließ die Fortzahlung der Berufsunfähigkeitsrente offen.

Jahrelanger Kampf um Rehabilitierung  

Der 49-Jährige aus Birkenfeld bei Pforzheim steht für einen der spektakulärsten Justizirrtümer: Er war 1998 wegen versuchten Totschlags an seiner damaligen Frau verurteilt worden und saß viereinhalb Jahre unschuldig im Gefängnis. Ihm war vorgeworfen worden, 1997 seine damals von ihm getrennt lebende Frau mit einem Schal fast zu Tode gewürgt zu haben. Die frühere Polizistin ist heute ein schwerer Pflegefall und kann sich nicht mehr mitteilen. Wer die Tat verübte, wurde nie aufgeklärt. Wörz stritt 13 Jahre vor verschiedenen Gerichten, bis er im Dezember 2010 rehabilitiert wurde.