Wegen Loveparade-Katastrophe traumatisierter Feuerwehrmann hat keinen Anspruch auf Entschädigung

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Wegen Loveparade-Katastrophe traumatisierter Feuerwehrmann hat keinen Anspruch auf Entschädigung. beck-aktuell, 02.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188591)
Sein Einsatz bei der Loveparade sei "wie im Krieg" gewesen, sagt ein Feuerwehrmann. Er sei traumatisiert und könne nicht mehr arbeiten. Einen Anspruch auf Entschädigung sieht das Duisburger Landgericht dennoch nicht. Richter Stefan Ulrich erklärte am 01.09.2015 dazu, Schadenersatz stehe in aller Regel nur Menschen zu, die von einem Unglück unmittelbar betroffen seien. Dies sei bei dem 53 Jahre alten Feuerwehrmann nicht der Fall. Zudem gehe es "um ein typisches Berufsrisiko".
Gericht will Urteil im Oktober 2015 verkünden
Im ersten Prozess zu der Tragödie mit 21 Toten will der Feuerwehrmann 90.000 Euro Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Land und vom Veranstalter erstreiten. Nach eigenen Worten erlitt er eine posttraumatische Belastungsstörung, als er zum Unglücksort geschickt wurde. Bei dem Technofestival hatte sich an einer Rampe ein tödliches Gedränge gebildet, mehr als 500 Menschen wurden verletzt. Das Gericht verkündet seine Entscheidung am 05.10.2015.
LG: Unfall-"Beobachter" erhalten nur ausnahmsweise Schadenersatzanspruch
Ein Beobachter habe keinen Schadenersatzanspruch, auch wenn er selber schwer erkranke, erklärte der Richter. Etwas Schlimmes zu sehen, etwa einen Unfall auf der Autobahn, gehöre zum "allgemeinen Lebensrisiko“. Es gebe jedoch Ausnahmen, etwa wenn jemand den Tod eines nahen Angehörigen miterleben muss. Neben dem Antrag des Feuerwehrmannes sind acht weitere Zivilklagen in Sachen Loveparade anhängig. Zwei von zehn Anträgen auf Prozesskostenhilfe hatten die Richter vor kurzem abgelehnt, da sie den Klagen keine Chancen einräumten.
Strafrechtliche Aufarbeitung steckt im Zwischenverfahren fest
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Tragödie steckt nach wie vor im Zwischenverfahren fest. So steht noch die Entscheidung des LG aus, ob es die Anklageschrift wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zulässt und es zu einer Hauptverhandlung kommt. Beschuldigt sind insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt und des Veranstalters. "Wir verhandeln hier nur einen Mini-Ausschnitt. Das ist ja überlagert von einer viel größeren Thematik", sagte Richter Ulrich. "Wer so eine Veranstaltung plant, ist für die Sicherheit von allen Menschen zuständig".
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Wegen Loveparade-Katastrophe traumatisierter Feuerwehrmann hat keinen Anspruch auf Entschädigung. beck-aktuell, 02.09.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188591)



