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Volkswagen erklärt gegenüber Kanzlei Verjährungsverzicht im Abgas-Skandal

Und ewig grüßt das Schlüsseltier

Volkswagen hat im Abgas-Skandal gegenüber der Bremer Rechtsanwaltskanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens & Gieschen (KWAG) hinsichtlich der Sachmängelhaftung einen Verjährungsverzicht bis zum 31.12.2016 erklärt. Dies hat KWAG am 31.10.2015 mitgeteilt. Viele Details des Verzichts seien aber noch ungeklärt.

KWAG: Verjährungsverzicht "großer Teilerfolg"

Wörtlich heiße es in der Erklärung, die am 30.10.2015 bei KWAG eingegangen sei: "Das Zuwarten ist für Ihre Mandanten nicht nachteilig, da wir ausdrücklich bis zum 31.12.2016 auf die Erhebung der Verjährungseinrede im Hinblick auf etwaige Sachmängelhaftungsansprüche wegen der genannten Software verzichten, soweit mögliche Ansprüche bisher noch nicht verjährt sind." KWAG-Anwalt Jens-Peter Gieschen nennt dies einen "großen Teilerfolg".

Verjährungsverzicht auf Sachmängelhaftung beschränkt - Details noch offen

Viele Details seien aber noch ungeklärt. "Wir werden mit der Volkswagen AG in den kommenden Tagen beispielsweise abklären, ob der Verjährungsverzicht nur für die bisher bestehenden Mandatsverhältnisse gilt, sich auch auf zukünftige erstreckt oder sogar für alle Halter betroffener Fahrzeuge gelten soll." Die Verzichtserklärung von Volkswagen erstreckt sich laut Gieschen bisher nur auf die Sachmängelhaftung. Einen weitergehenden Verjährungsverzicht, etwa für Ansprüche aus arglistiger Täuschung ober ähnlichem, gebe es bislang nicht.