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"Kohl-Protokolle"

Altkanzler fordert fünf Millionen Euro Schadenersatz

Produkthaftung 2026

Altkanzler Helmut Kohl fordert von den Autoren der "Kohl-Protokolle" Heribert Schwan und Tilman Jens sowie der Verlagsgruppe Random House für die inzwischen verbotene Veröffentlichung brisanter Äußerungen über andere Politiker mindestens fünf Millionen Euro Schadenersatz. Dies hat "Spiegel online" am 17.11.2015 berichtet.

Anwälte: Politisches Lebenswerk Kohls beschädigt

Die Veröffentlichung der Zitate habe das politische Lebenswerk Kohls sowie seine Freundschaft zu langjährigen Weggefährten beschädigt, machten die Anwälte geltend. Das Oberlandesgericht Köln hatte im Mai 2015 die Veröffentlichung von 115 Kohl-Zitaten in dem Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" für rechtswidrig erklärt. Das Buch von Schwan und Jens darf deshalb in der ursprünglichen Form nicht mehr verbreitet werden. 

"Kohl-Protokolle" nach Zerwürfnis zwischen Ghostwriter Schwan und Kohl publiziert  

Die Zitate stammen aus Gesprächen, die Kohl vor mehr als zehn Jahren mit Schwan geführt hat. Auf der Grundlage dieser Gespräche schrieb der Journalist in Kohls Auftrag als Ghostwriter dessen Memoiren. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich beide. Schwan veröffentlichte daraufhin zusammen mit Jens 2014 das Vermächtnis-Buch.  

Verlag bleibt gelassen  

Der Justiziar von Random House, Rainer Dresen, nannte die geforderte Summe "nicht seriös". Random House sehe der Klage gelassen entgegen, sagte er "Spiegel online". In einem Schadenersatzverfahren müssten alle Passagen einzeln darauf überprüft werden, ob sie Kohls Persönlichkeitsrechte "besonders schwerwiegend verletzten". Das sei bislang nicht geklärt.