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Sechs Jahre Haft für Islamisten nach Rückkehr aus Syrien

Vergessene Anrechte

Ein Syrien-Rückkehrer aus Berlin ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Das Kammergericht sah es am 09.09.2015 als erwiesen an, dass der heute 36-Jährige im Juni 2013 nach Syrien gereist war und sich der radikal-islamistischen Organisation Junud Al-Sham angeschlossen hatte. Der als Terrorhelfer vorbestrafte Angeklagte habe sich für einige Wochen in Syrien aufgehalten und sei an einem Sturmgewehr ausgebildet wurden, an Feuergefechten habe er aber nicht teilgenommen. Der in Berlin geborene Mann mit türkischen und syrischen Wurzeln hatte gegen Ende des achtmonatigen Prozesses ein Geständnis abgelegt.

Weitere Syrien-Rückkehrer angeklagt

Die Bundesanwaltschaft hat inzwischen einen weiteren deutschen Syrien-Rückkehrer angeklagt. Die Behörde wirft dem 25-Jährigen Mitgliedschaft in der Terrorgruppe Islamischer Staat (IS) vor. Er soll in Syrien auch in einer Spezialeinheit zur Festnahme von Deserteuren aus den Reihen des IS gearbeitet haben. Der Mann war im Januar 2015 im niederrheinischen Dinslaken festgenommen worden. Auch in Sachsen muss sich demnächst ein 21-Jähriger aus Dippoldiswalde vor Gericht verantworten, der im Herbst 2014 mit einem Bekannten in ein Trainingscamp des IS in Syrien gereist sein soll. Drei Monate später war der Sportstudent über die Türkei nach Deutschland zurückgekehrt und hatte sich den Behörden gestellt. Er wurde wegen Vorbereitung staatsgefährdender Gewalttaten im Ausland angeklagt.