Keine Anerkennung von Zwangsehen und Polygamie bei Flüchtlingen

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Keine Anerkennung von Zwangsehen und Polygamie bei Flüchtlingen. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174681)
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat an die Behörden appelliert, Zwangsehen und Polygamie auch nicht bei Flüchtlingen anzuerkennen. “Niemand, der zu uns kommt, hat das Recht, seine kulturelle Verwurzelung oder seinen religiösen Glauben über unsere Gesetze zu stellen“, sagte er der “Bild“-Zeitung am 14.06.2016. Der SPD-Politiker betonte: “Zwangsehen dürfen wir nicht dulden, erst recht nicht, wenn minderjährige Mädchen betroffen sind.“
Bei minderjährigen Flüchtlings-Ehefrauen wird das Jugendamt eingeschaltet
Bei den Behörden waren in den vergangenen Monaten etliche Asylbewerber mit minderjährigen “Ehefrauen“ vorstellig geworden. Einige von ihnen kamen mit gemeinsamen Kindern. “Wenn die Ehefrau minderjährig ist, wird immer das Jugendamt eingeschaltet, das dann entscheidet, ob die Familie zusammenbleibt oder nicht“, erklärte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Das Oberlandesgericht Bamberg hatte allerdings im Mai entschieden, dass ein als Vormund bestelltes Jugendamt nicht über den Aufenthaltsort einer 15-jährigen Syrerin entscheiden darf, die als 14-Jährige mit ihrem volljährigen Cousin verheiratet worden war. Polygamie ist in Deutschland nicht erlaubt. In vielen Staaten mit islamischer Bevölkerungsmehrheit dürfen Männer bis zu vier Ehefrauen haben.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Keine Anerkennung von Zwangsehen und Polygamie bei Flüchtlingen. beck-aktuell, 14.06.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/174681)



