UN-Richter bestätigen das Recht auf Streik

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UN-Richter bestätigen das Recht auf Streik. beck-aktuell, 22.05.2026 (abgerufen am: 24.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/198556)
Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof ein Rechtsgutachten vor und erklärt: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben das Recht zu streiken. Das ist zwar nicht verbindlich, kann aber trotzdem weltweit Folgen haben.
Die höchsten UN-Richter am IGH stellen in ihrem Rechtsgutachten mit 10 zu 4 Stimmen klar: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), einer Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgebende, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind. Die Konvention garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen - also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richterinnen und Richter des IGH ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.
Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber- und die Arbeitnehmerseite in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, den IGH um das Gutachten zu bitten.
Gewerkschaften hoffen auf gestärkte Arbeitnehmerrechte
Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. "Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern", sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des BAG, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht "kollektives Betteln" wären.
Die Gewerkschaften hoffen, dass der ausdrücklich benannte Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmenden stärkt. Gutachten des IGH sind zwar nicht bindend, können aber trotzdem Folgen für Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weltweit haben. Denn für viele Staaten sind sie eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein.
Was ist der Standpunkt der Arbeitgebenden?
Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Die UN-Richter stimmen dem in ihrem Gutachten teilweise zu. Sie sagen, dass die Konvention nichts über die Bedingungen für oder den Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das könne durchaus national geregelt werden.
- Redaktion beck-aktuell, sst
- dpa
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