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Cum-Ex bei der Staatsanwaltschaft

Neu: Jetzt auch in Hamburg

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Computergestützter Aktienhandel erleichterte Konstellationen wie Cum-Ex © Dario / Adobe Stock

Unfassbar viel Geld haben Steuerbetrüger bei Cum-Ex-Geschäften eingesammelt, das ging zulasten der Allgemeinheit. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hielt sich bei dem Thema bislang zurück - bis jetzt.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat sich erstmals in die Aufarbeitung des besonders schweren Steuerbetrugs mit Cum-Ex-Aktiengeschäften eingeschaltet. Man habe kürzlich ein entsprechendes Ermittlungsverfahren von der Kölner Staatsanwaltschaft übernommen, teilte die Behörde in der Hansestadt mit. Das Verfahren umfasse 26 Beschuldigte. Zuvor hatte das "Handelsblatt" berichtet. Der Zeitung zufolge waren die Beschuldigten bei der damaligen Landesbank HSH Nordbank beschäftigt.

Von der Hamburger Staatsanwaltschaft hieß es nur, es stünden in dem Verfahren "noch umfangreiche Ermittlungen aus, deren Durchführung noch eine erhebliche Zeit in Anspruch nehmen wird". Die Akte umfasse 14 Umzugskartons und 600 Millionen Dateien. Die Sichtung und Auswertung des Materials dauere an.

Worum es bei Cum-Ex geht

Bei dem Steuerbetrug verschoben Finanzakteure in einem verschachtelten System Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Dividendenanspruch hin und her, um gar nicht gezahlte Steuern erstattet zu bekommen. Die Hochphase dieses Systems war in den Jahren 2006 bis 2011, Schätzungen zufolge verloren der Fiskus und damit die Allgemeinheit einen zweistelligen Milliarden-Euro-Betrag.

Zunächst argumentierten Beteiligte, sie hätten nur eine Gesetzeslücke genutzt - der Gesetzgeber sei gewissermaßen selbst schuld, dass er ein lückenhaftes Gesetz geschrieben habe. Diese Argumentation ist im Rückblick falsch, es gab nie eine Gesetzeslücke: 2021 entschied der BGH, dass Cum-Ex nicht bloß moralisch fragwürdige Abzocke in einer rechtlichen Grauzone war, sondern den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllte.

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Schauplatz Hamburg

Vor allem die Kölner Staatsanwaltschaft tat sich bei der Ermittlung von Cum-Ex-Fällen hervor. In ihrer Zuständigkeit liegt das bei Cum-Ex-Geschäften tangierte Bundeszentralamt für Steuern im benachbarten Bonn, auch deshalb landeten viele Fälle bei der Kölner Staatsanwaltschaft.

Die Hamburger Staatsanwaltschaft hätte allerdings schon vor Jahren ebenfalls tätig werden können - dass sie es nicht tat, stieß manchen Kritikerinnen und Kritikern sauer auf. Hamburg ist ein Schauplatz für diese Art der kriminellen Machenschaften, Institute wie die Warburg-Bank waren beteiligt.

Dass auch die HSH Nordbank ihre Hände im Spiel hatte, ist seit spätestens 2014 bekannt: Damals veranlasste die Bank Steuerrückzahlungen von rund 126 Millionen Euro, um Steuerschäden durch Cum-Ex-Geschäfte auszugleichen. Später wurde die Kölner Staatsanwaltschaft tätig, 2021 ließ die Behörde aus NRW Räume der früheren HSH Nordbank in Hamburg durchsuchen.

Inzwischen geht es bei der Aufarbeitung des größten Steuerbetrugs der Bundesrepublik nicht nur um Cum-Ex, sondern auch um artverwandte Cum-Cum-Geschäfte. Bei dem nun von der Hamburger Staatsanwaltschaft übernommenen Ermittlungsverfahren geht es den Angaben zufolge auch um "Cum/Cum-Gestaltungen".