Cum-Ex-Skandal
Rente von Hanno Berger ohne Selbstbehalt gepfändet
Das OLG Frankfurt am Main hat bestätigt, dass der Cum-Ex-Initiator Hanno Berger auf seine Rentenansprüche verzichten muss. Da sein Existenzminimum in Haft gesichert sei, stehe ihm bei der Pfändung seiner Rente kein Selbstbehalt mehr zu.