Google will "Recht auf Vergessen" nicht weltweit umsetzen

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Google will "Recht auf Vergessen" nicht weltweit umsetzen. beck-aktuell, 31.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189876)
Der Suchmaschinenbetreiber Google verweigert sich der Aufforderung der französischen Datenschutzbehörde CNIL, das in Europa vorgeschriebene "Recht auf Vergessen" weltweit umzusetzen. "Während das Recht auf Vergessen nun in Europa Gesetz sein mag, ist es global kein Gesetz", teilte das Unternehmen am 30.07.2015 auf seinem europäischen Blog mit.
Nur Einträge aus europäischen Versionen der Suche gelöscht
Europas Bürger können Google unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichten, Links zu unangenehmen Dingen aus ihrer Vergangenheit aus den Suchergebnislisten verschwinden zu lassen. Dies hatte der Europäische Gerichtshof im vergangenen Jahr so entschieden (BeckRS 2014, 80862). Das Unternehmen löscht in diesen Fällen aber nur die Einträge aus den europäischen Versionen seiner Suche – über die Versionen anderer Länder sind die Informationen weiter zugänglich. Die CNIL hatte Google Mitte Juni formell aufgefordert, diese Einträge weltweit zu löschen.
Google kritisiert Aufforderung
Das Unternehmen kommentierte nun, dies sei eine "beunruhigende Entwicklung". "Wir glauben, dass kein Land die Autorität haben sollte, zu kontrollieren, auf was jemand in einem anderen Land zugreifen kann", hieß es in der Stellungnahme. Man habe die CNIL daher aus Prinzip gebeten, die Aufforderung zurückzuziehen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Google will "Recht auf Vergessen" nicht weltweit umsetzen. beck-aktuell, 31.07.2015 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/189876)



