Gericht will mehr Informationen zu Helmut Kohls Millionen-Forderung

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Gericht will mehr Informationen zu Helmut Kohls Millionen-Forderung. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171286)
Altkanzler Helmut Kohl hat sich mit seiner Forderung nach fünf Millionen Euro Schadenersatz gegen seinen ehemaligen Memoiren-Mitautor nicht auf Anhieb durchsetzen können. Das Landgericht Köln entschied am 25.08.2016, dass das Verfahren noch weitergeht, die nächste mündliche Verhandlung ist am 08.12.2016. Der Vorsitzende Richter Martin Koepsel wiederholte zwar, dass das Gericht einen Anspruch Kohls auf Schadenersatz sieht, weil sein Persönlichkeitsrecht verletzt worden sei. Zur geforderten Höhe von fünf Millionen Euro – dies wäre eine Rekordsumme – sollen Kohls Anwälte jedoch weitere Informationen liefern.
Streit um eigenmächtig veröffentlichte Zitate
In dem Verfahren geht es um das Buch "Vermächtnis: Die Kohl-Protokolle" von Heribert Schwan und Tilman Jens. Die beiden Autoren veröffentlichten darin eigenmächtig Zitate aus Gesprächen, die Schwan vor vielen Jahren als Ghostwriter von Kohls Memoiren mit ihm geführt hatte. Gegen dieses Vorgehen hat Kohl geklagt und vor Gericht mehrfach Recht bekommen.
Autoren-Anwalt: Klage auf Rekord-Schmerzensgeld ist Einschüchterungsversuch
Die Anwälte der Autoren und des Heyne-Verlags aus der Verlagsgruppe Random House sprachen nach der Zwischenentscheidung von einem "Etappensieg". Ursprünglich habe das Gericht schon am 25.08.2016 ein Urteil verkünden wollen, doch nun werde es sich eingehender mit den Argumenten der Autoren und des Verlags befassen müssen, sagte Rechtsanwalt Roger Mann. An der Veröffentlichung der Äußerungen Kohls gebe es "ein berechtigtes öffentliches und historisches Interesse". Die Klage auf ein Rekord-Schmerzensgeld bezeichnete Mann als "Einschüchterungsversuch".
Herausgabe aller Kopien der Kassetten gefordert
Schwan und Jens wurden vom Gericht aufgefordert, eine vollständige Abschrift und eine digitalisierte Kopie der Kassetten vorzulegen, auf denen Schwan seine Gespräche mit Kohl aufgenommen hatte. Kohl fordert die Herausgabe aller Kopien der Kassetten. Die Originalbänder musste Schwan ihm schon aushändigen.
Bestseller mit Einstweiliger Verfügung gestoppt
Kohl hatte die Gespräche 2001 und 2002 mit Schwan geführt, damit der Journalist auf deren Grundlage seine Memoiren verfassen konnte. Bevor der vierte und letzte Band erscheinen konnte, zerstritten sich die beiden. Später veröffentlichte Schwan ohne Absprache mit dem Altkanzler die "Kohl-Protokolle" mit pikanten Äußerungen von ihm über viele andere Politiker. Das Buch wurde ein Bestseller. Allerdings konnte Kohl es schließlich mit einer Einstweiligen Verfügung stoppen.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Gericht will mehr Informationen zu Helmut Kohls Millionen-Forderung. beck-aktuell, 25.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171286)



